Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)
Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste in Thüringen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung gemeinnütziger und öffentlicher Träger sowie Vereine zur Durchführung familienentlastender Dienste, um pflegende Angehörige und Familien in belastenden Lebenssituationen zu entlasten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen für Betreuung und Entlastung
- Sachkosten für Materialien und Ausstattung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit in Thüringen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. öffentliche oder vereinsrechtliche Trägerschaft
- Nachweis der Durchführung familienentlastender Dienste
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsschreiben
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. Trägerschaft
Bewertungskriterien
- Bedarfsorientierung des Angebots
- Qualifikation des Trägers
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Projekts
Beschreibung
In Thüringen fördert das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste. Zielrichtung ist die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger und öffentlicher Träger sowie Vereine, die pflegende Angehörige und Familien in belastenden Lebenssituationen entlasten. Gefördert werden Aufwendungen für qualifiziertes Personal zur Betreuung, Begleitung und Alltagsunterstützung sowie notwendige Sachkosten für Materialien und Ausstattung. Die Angebote zeichnen sich durch ihre Bedarfsorientierung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit aus und tragen dazu bei, die private Pflege und Betreuung zu stärken. Anträge können fortlaufend gestellt werden, wodurch zeitnahe Projektumsetzungen und eine flexible Planung ermöglicht werden.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände oder sonstige Vereine mit Sitz oder Tätigkeit in Thüringen, die familienentlastende Dienste nachweislich durchführen. Entscheidende Kriterien sind die Qualifikation des Trägers, die nachvollziehbare Bedarfsanalyse und ein stimmiger Kosten- und Finanzierungsplan. Für den Antrag sind ein Antragsschreiben, eine detaillierte Projektbeschreibung, der Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Trägerschaft einzureichen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und bietet Träger:innen die Möglichkeit, ihre sozialen Angebote nachhaltig auszubauen und pflegende Familien gezielt zu unterstützen. Weitere Informationen können im Förderportal des Thüringer Landesverwaltungsamtes abgerufen werden.
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