Zuschuss

Niederschwellige Jugendberatungsstellen

Förderung spezieller, niederschwelliger Beratungs- und Therapieangebote für Jugendliche in Niederösterreich mit regionalem Schwerpunkt und qualifiziertem Fachpersonal.

Soziales Gesundheit

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Fördersumme: 100.000 € pro Jahr
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von spezialisierten Beratungs- und Therapieangeboten für Jugendliche in niederschwelligen Einrichtungen, um eine niedrigschwellige psychosoziale Erstberatung und individuelle Unterstützung unabhängig von schulischer Jugendarbeit zu gewährleisten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Festgestellte Eignung gemäß § 9 Abs. 1 NÖ JWG 1991
  • Tätigkeit im Rahmen sozialer Dienste der Kinder- und Jugendhilfe
  • Sitz und Tätigkeit in Niederösterreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einzureichendes Formblatt für Förderungsansuchen
  2. Aktueller Vereins- oder Handelsregisterauszug oder sonstiger Nachweis der Antragsberechtigung

Beschreibung

Das Programm „Niederschwellige Jugendberatungsstellen“ in Niederösterreich fördert gezielt spezialisierte psychosoziale Beratungs- und Therapieangebote für Jugendliche. Gemeinnützige Organisationen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 100.000 € pro Jahr beantragen, um wohnortnahe Einrichtungen mit qualifiziertem Fachpersonal aufzubauen und zu betreiben. Ziel ist die Bereitstellung einer anonymen, niedrigschwelligen Erstberatung sowie weiterführender Hilfsangebote, unabhängig von schulischer Jugendarbeit und ortsgebundenen Jugendtreffs. Die Förderung richtet sich an Projekte, die bedarfsgerecht auf regionale Schwerpunkte eingehen und eine professionelle Infrastruktur für Einzel- und Gruppengespräche sicherstellen. Damit leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der psychosozialen Versorgung junger Menschen in ländlichen und urbanen Bereichen Niederösterreichs.

Voraussetzung für die Förderung ist die Feststellung der Eignung gemäß § 9 Abs. 1 NÖ JWG 1991 sowie die Tätigkeit im Rahmen sozialer Dienste der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in Niederösterreich. Erstanträge sind jeweils bis zum 31. März eines Jahres und Folgeanträge bis zum 31. Jänner des laufenden Jahres beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung einzureichen. Erforderliche Unterlagen umfassen das offizielle Formblatt für Förderungsansuchen und einen aktuellen Vereins- bzw. Handelsregisterauszug oder einen gleichwertigen Nachweis der Antragsberechtigung. Die Richtlinien zur pauschalen Förderung sowie weitere Hinweise zur Abrechnung und Dokumentation sind in den einschlägigen Förderrichtlinien des Landes niederösterreichisch festgelegt. Dieses Förderangebot eröffnet gemeinnützigen Träger:innen die Möglichkeit, niederschwellige Beratungsstrukturen für junge Menschen zu etablieren und so zu einer gesunden Entwicklung Jugendlicher beizutragen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.