Zuschuss

NÖ Eltern-Kind-Zentren-Förderung

Förderung elternorganisierter Einrichtungen in Niederösterreich zur Unterstützung von Eltern mit Babys und Kleinkindern durch Information, Kompetenzverbesserung, Erfahrungsaustausch und ggf. kurzzeitige Kinderbetreuung. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Fördersumme: 3.500 € pro Jahr
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Eltern-Kind-Zentren in Niederösterreich, die elternorganisiert sind und ein breitgefächertes, niedrigschwelliges Angebot zur Information, Kompetenzverbesserung, zum elterlichen Erfahrungsaustausch und zur kurzzeitigen Kinderbetreuung bereitstellen. Die Förderung umfasst eine einmalige Startförderung im ersten Betriebsjahr sowie eine jährliche Basisförderung für den laufenden Betrieb.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen und Infrastrukturverbesserungen
  • Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Statutengemäßer gemeinnütziger Zweck des Trägers
  • Elternorganisierte Einrichtung
  • Startförderung nur im ersten Jahr des Bestehens
  • Nachweis der Nutzung aller unterstützenden Möglichkeiten im Einzugsgebiet für jährliche Förderung
  • Führung von Besucheraufzeichnungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses schriftliches Ansuchen
  2. Finanzierungsplan
  3. Detaillierte Darstellung der Aktivitäten und Angebote
  4. Antragsformular (PDF)

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der räumlichen und hygienischen Standards
  • Nachweis der Besucherfrequenz und Aktivitäten
  • Berücksichtigung des regionalen Bedarfs
  • Keine Konkurrenz zu bestehenden Einrichtungen

Beschreibung

In Niederösterreich fördert das Land elternorganisierte Eltern-Kind-Zentren, die Familien mit Babys und Kleinkindern einen niedrigschwelligen Treffpunkt bieten. Ziel ist es, anhand eines breitgefächerten Angebots Information und Elternbildung zu vermitteln, elterliche Kompetenzen zu stärken und den gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Bei Bedarf wird ergänzend eine kurzzeitige Kinderbetreuung angeboten. Sowohl für notwendige Investitionen und infrastrukturelle Verbesserungen als auch für laufende Betriebskosten stehen jährlich bis zu 3.500 € zur Verfügung. Die Förderung gliedert sich in eine einmalige Startförderung im ersten Jahr des Betriebs und eine wiederkehrende Basisförderung, wobei das Gesamtvolumen nicht begrenzt ist und Anträge jederzeit möglich sind.

Unternehmen im Sinne der Förderrichtlinie sind ausschließlich gemeinnützige Träger, beispielsweise Vereine, die elternorganisierte Zentren im Sinne der NÖ Familiengesetzes betreiben. Voraussetzung für die Bewilligung sind ein nachweisbarer gemeinnütziger Zweck, die Einhaltung räumlicher und hygienischer Standards, die Führung von Besucheraufzeichnungen und der Ausschluss von Konkurrenz zu bestehenden Mütterstudios. Ferner muss das Zentrum alle vorhandenen Unterstützungsangebote im Einzugsgebiet nutzen und seine Aktivitäten in einem Finanzierungs- und Programmplan detailliert darlegen. Ein formloses, schriftliches Ansuchen samt Antragsformular und aussagekräftiger Dokumentation der geplanten Dienstleistungen bildet die Grundlage für die Antragstellung bei der Abteilung Finanzen des Landes Niederösterreich.

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