Zuschuss

NÖ Ferienbetreuungsaktion

Das Land Niederösterreich fördert Gemeinden und Vereine ab einer Betreuungswoche in Ferien (Sommer-, Herbst-, Oster- und Weihnachtsferien) für Kinder von 2½ bis 15 Jahren. Antragstellung bis spätestens 8 Wochen nach Betreuungsende, gültig seit 01.03.2020 unbefristet.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Fördersumme: Maximal 250 € pro Betreuungswoche und Gruppe (bis zu 400 € bei integrativem Betreuungsangebot)
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, indem Gemeinden und gemeinnützige Vereine bei der Durchführung qualitätsvoller Ferienbetreuungsaktionen für Kinder im Alter von 2½ bis 15 Jahren in Niederösterreich finanziell unterstützt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Programmkosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ferienbetreuungen mit Übernachtungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kinder im Alter von 2½ bis 15 Jahren
  • Hauptwohnsitz der betreuten Kinder in Niederösterreich
  • Gruppengröße mind. 5, max. 25 (bei < 6 Jahren max. 15)
  • Kindgerechte Örtlichkeit und pädagogisches Programm
  • Pädagogisch verantwortliche Person mit einschlägiger Ausbildung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Qualifikationsnachweise der pädagogisch Verantwortlichen
  2. Liste der betreuten Kinder
  3. Gruppenübersicht
  4. Einnahmen-Ausgabenrechnung
  5. Programm der Ferienbetreuung

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Förderrichtlinien
  • Rechtzeitige Antragstellung

Beschreibung

Die Förderung im Bundesland Niederösterreich richtet sich an Gemeinden sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in den Sommer-, Herbst-, Oster- und Weihnachtsferien mindestens eine Betreuungswoche für Kinder im Alter von 2½ bis 15 Jahren anbieten. Ziel dieser Initiative ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, indem qualitativ hochwertige Programme in kindgerechten Räumlichkeiten unterstützt werden. Vorrangig profitieren Kinder erwerbstätiger Eltern und Alleinerziehender, die in Gruppen mit mindestens fünf und maximal 25 Teilnehmer:innen (bei unter Sechsjährigen maximal 15) betreut werden. Träger:innen müssen eine pädagogisch verantwortliche Person mit einschlägiger Ausbildung benennen und ausreichend qualifiziertes Betreuungspersonal ab 18 Jahren einsetzen. Das Angebot umfasst täglich montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr oder vier aufeinanderfolgende Tage von 8 bis 15 Uhr ohne Übernachtungskomponente.

Gefördert werden Personalkosten, Programmkosten sowie Sachausgaben zu 100 Prozent; die Höchstförderung beträgt 250 Euro pro Betreuungswoche und Gruppe, bei integrativen Angeboten bis zu 400 Euro. Antragsteller:innen müssen alle notwendigen Unterlagen – darunter Qualifikationsnachweise der pädagogisch Verantwortlichen, eine Liste der betreuten Kinder, Gruppenübersichten, eine Einnahmen-Ausgabenrechnung sowie das Betreuungsprogramm – vorlegen. Einreichungen sind spätestens acht Wochen nach Abschluss der Betreuungsmaßnahme möglich. Die Antragstellung kann unbefristet erfolgen, verbindliche Kriterien für die Vergabe bilden die fristgerechte Antragstellung und die Einhaltung der Förderrichtlinien.

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