NÖ Fischerei- und Forschungsförderung, FRV III
Das Förderprogramm des NÖ Fischereigesetzes 2001 unterstützt Projekte zur Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen; Frist unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der Fischereirevierverband III in Zusammenarbeit mit dem NÖ Landesfischereiverband Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient. Die Fördermittel werden im Rahmen einer Projektförderung vergeben und sollen als Anstoß für Maßnahmen dienen, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Planungskosten
- Bauaufsichtskosten
- Temporäre Grundablöse
- Einmalige Grundablösen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Indirekte Kosten wie Steuern, Gebühren und Abgaben
- Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung
- Gerichts- und Notariatskosten
- Rechtsberatungskosten
- Ertragsausfälle
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderungsanträge sind vor Beginn des geplanten Projekts zu stellen
- Der Antrag muss alle im Antragsformular (Anlage 3) geforderten Angaben und Unterlagen enthalten
- Einreichung in zweifacher Ausfertigung beim Fischereirevierverband III
- Parallel kann ein weiterer Antrag beim NÖ Landesfischereiverband gestellt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Wasserrechtsbescheid
- Lageplan
- Projektplan
- Genaue Baubeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kostenvoranschläge
- Ausgefüllter Antrag auf Förderung
- Sonstige Anlagen (Fotos)
Bewertungskriterien
- Regionale bzw. überregionale Bedeutung des Vorhabens
- Erwarteter Erfolg bei der Erreichung der Ziele
- Verhältnismäßigkeit des Aufwands zum erwarteten Erfolg
- Umfang des Eigennutzens des Förderwerbers
- Budgetäre Situation und Mittelverfügbarkeit des FRV III
Beschreibung
Das Förderprogramm des Fischereirevierverbands III im Rahmen des NÖ Fischereigesetzes 2001 unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren in Niederösterreich. Förderungswerbende – von Privatpersonen über gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bis hin zu Interessenverbänden oder sonstigen Vereinen – können Projekte in den Bereichen Umwelt-/Naturschutz, Forschung & Innovation, Wissenschaft sowie Energieeffizienz & Klimaschutz einreichen. Die Finanzierung erfolgt als projektbezogener Zuschuss mit einer Förderquote von 2,5 bis 75 Prozent und soll als Anstoß für Vorhaben dienen, die ohne finanzielle Unterstützung nicht realisiert würden. Die Mittelvergabe orientiert sich an Bedeutung und Erfolgsaussicht des Vorhabens, der Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen, dem Umfang des Eigenbeitrags und der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel des FRV III.
Anträge sind vor Projektbeginn in zweifacher Ausfertigung beim Fischereirevierverband III einzureichen und müssen alle geforderten Unterlagen enthalten: Wasserrechtsbescheid, Lageplan, Projektplan mit Ziel- und Zeitrahmen, detaillierte Baubeschreibung sowie Finanzierungs- und Kostenplan inklusive Kostenvoranschlägen und fotografischer Anlagen. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Bau-, Planungs- und Bauaufsichtskosten, Gutachten, einmalige Grundablösen und Abrisskosten; nicht förderbar sind indirekte Kosten wie Steuern, Gebühren, Gerichts- oder Notariatskosten sowie Ausgaben vor Antragstellung. Die Frist zur Einreichung ist unbegrenzt, wodurch kontinuierliche Projektanträge möglich sind. Die abschließende Entscheidung trifft ein evaluierender Ausschuss auf Basis formaler und inhaltlicher Kriterien, wodurch vorbildliche und zukunftsweisende Gewässerökologie- und Artenschutzvorhaben in Niederösterreich nachhaltig gefördert werden.
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