NÖ Förderung Studierendenheime
Förderung der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung bestehender Studierendenheime in Niederösterreich. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderbar ist die Sanierung, Modernisierung und die Erweiterung von bestehenden Studierendenheimen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Finanzierungskosten
- Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Studierendenheimträgers in Österreich und Standort des Heims an einer öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder pädagogischen Akademie in Österreich
- Antrag jeweils nur für ein Studierendenheim
- Förderbar sind nur direkt mit dem Vorhaben verbundene Kosten; keine Finanzierungskosten oder Betriebskosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller
- Angaben zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnhaften Studierenden (Gesamtzahl und Anzahl der aus NÖ stammenden Studierenden)
- Beschreibung des Vorhabens
- Beschreibung der Zielsetzung und der erwarteten Auswirkungen des Vorhabens
- Gesamtkostenaufstellung des Vorhabens (allfällige Kostenvoranschläge)
- Finanzierung des Vorhabens
- Zeitplan der Umsetzung des Vorhabens
- Jahresabschluss oder Unterlagen über die Vermögensverhältnisse des Antragstellers
- Vereinsstatuten bei Vereinen
- Erforderliche Bewilligungen in Kopie
Beschreibung
Die NÖ Förderung Studierendenheime unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Österreich bei der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung bestehender Studierendenheime in Niederösterreich. Gefördert werden ausschließlich direkt mit dem Vorhaben verbundene Kosten; Finanzierungskosten und laufende Betriebskosten bleiben unberücksichtigt. Ein Antrag kann jeweils nur für ein einzelnes Studierendenheim gestellt werden, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich niederösterreichische Studierende an einer öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder pädagogischen Akademie beherbergt. Die Vergabe erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, wobei Förderanträge laufend eingereicht und zweimal jährlich (Ende Mai und Ende November) entschieden werden.
Zur Einreichung zählen detaillierte Angaben zur Antragsteller:in, eine Übersicht der zum Stichtag im Heim wohnhaften Studierenden (Gesamtzahl und Anzahl aus Niederösterreich), eine Projektbeschreibung samt Zielsetzung und erwarteten Auswirkungen sowie eine Gesamtkostenaufstellung (inklusive allfälliger Kostenvoranschläge). Ergänzend sind Finanzierungsnachweise, ein Zeitplan für die Umsetzung, Jahresabschluss- oder Vermögensnachweise der Antragsteller:in, Vereinsstatuten (falls zutreffend) sowie Kopien aller erforderlichen Bewilligungen beizulegen. Über die Gewährung entscheidet die Abteilung Finanzen des Amtes der NÖ Landesregierung, die auch den formalen Ansprechpartner bildet. Diese Fördermaßnahme trägt zur attraktiven und zeitgemäßen Wohninfrastruktur für Studierende bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung von Wohnraum an niederösterreichischen Hochschulstandorten.
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