Zuschuss

NÖ Förderungen im Bereich Tierschutz

Förderung von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen für Projekte und Maßnahmen im Bereich Tierschutz in Niederösterreich. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen; keine Frist (unbegrenzt).

Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.07.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen in Niederösterreich bei der Durchführung von Projekten und Maßnahmen zum Schutz und Wohl von Tieren.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag vor Beginn des geplanten Projekts
  • Einreichung aller erforderlichen Unterlagen (Finanzierungspläne, Kosten- und Nutzenuntersuchungen, Bilanzen etc.)
  • Tätigkeit in Österreich
  • Nachweis von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Finanzierungspläne
  2. Kosten- und Nutzenuntersuchungen
  3. Bilanzen
  4. Originalbelege (Rechnungen)

Beschreibung

Die NÖ Förderungen im Bereich Tierschutz unterstützen Vereine und sonstige gemeinnützige Organisationen bei Maßnahmen zum Schutz und Wohl von Tieren in Niederösterreich. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werden Projekte im Themenfeld Tierschutz (mit Berührungspunkten zu Energieeffizienz und Klimaschutz) gefördert. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, sofern sie vor Projektbeginn vollständig vorliegen. Das Förderprogramm zielt darauf ab, engagierte Initiativen in der Region zu stärken und nachhaltige Verbesserungen für Tiere und Umwelt zu erzielen. Vereine und Organisationen aus Österreich, die in Niederösterreich aktiv sind, können von den Zuschüssen profitieren und eigene Schwerpunkte im Tierschutz realisieren.

Für die Bewilligung ist die Einreichung umfassender Unterlagen erforderlich: Finanzierungspläne, Kosten- und Nutzenuntersuchungen, Bilanzen sowie Originalbelege. Die Antragsteller:innen müssen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nachweisen und die Tätigkeit in Österreich dokumentieren. Die Fördermöglichkeit ist seit dem 30.07.2013 ohne befristete Antragsfristen geöffnet und steht ausschließlich gemeinnützigen Organisationen offen. Interessierte Fördernehmer:innen erhalten detaillierte Informationen bei der Abteilung Finanzen des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung.

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