Zuschuss

NÖ Lehrlingsförderung

Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich können eine monatliche Beihilfe von €120,00 sowie eine einmalige Begabtenförderung für sehr gute Leistungen beantragen. Anträge sind ab 01.03.2020 jederzeit bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich
Fördersumme: €120,00 pro Monat
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Die NÖ Lehrlingsförderung unterstützt Lehrlinge aus einkommensschwachen Familien, gleicht Nachteile durch langen Anfahrtsweg aus und fördert besondere Leistungen im Rahmen der Lehrausbildung (z. B. sehr gute Berufsschulzeugnisse oder Auszeichnung bei der Lehrabschlussprüfung).

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag (BAG oder LFBAG)
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit mindestens 6 Monaten
  • Monatliches Gesamtfamilieneinkommen darf festgelegte Höchstgrenzen nicht überschreiten
  • Kein Bezug von Leistungen aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
  • Für Begabtenförderung: sehr gutes Berufsschulzeugnis oder Auszeichnung bei der Lehrabschlussprüfung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Lehr- oder Ausbildungsvertrag
  2. Aktueller Lohn- bzw. Gehaltszettel
  3. Einkommensnachweise (z. B. Einkommenssteuerbescheid, Familienbeihilfebescheid)
  4. Meldebestätigung über Hauptwohnsitz
  5. Für Begabtenförderung: Kopie des Berufsschulzeugnisses oder Prüfungszeugnisses

Beschreibung

Die NÖ Lehrlingsförderung richtet sich an Lehrlinge, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und einen aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag (BAG oder LFBAG) vorweisen können. Ziel ist, Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zu entlasten, Anreise-Nachteile auszugleichen und hervorragende Leistungen im Rahmen der Ausbildung zu honorieren. Antragstellende, deren monatliches Gesamtfamilieneinkommen die festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreitet, erhalten eine monatliche Beihilfe von € 120,00. Zusätzlich steht eine einmalige Begabtenförderung für herausragende Schulnoten („Sehr gut“) oder eine Auszeichnung bei der Lehrabschlussprüfung zur Verfügung. Einreichungen sind seit dem 1. März 2020 fortlaufend möglich, solange Budgetmittel verfügbar sind.

Für die Förderung sind Kopien folgender Unterlagen beizulegen: Lehr- oder Ausbildungsvertrag, aktueller Lohn- bzw. Gehaltszettel, Einkommensnachweise (z. B. Steuerbescheid, Familienbeihilfenbescheid), Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz sowie für die Begabtenförderung das Berufsschul- oder Prüfungszeugnis. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten, erstreckt sich jedoch nur bis zum Beginn des nächsten Lehrjahres, wonach ein neuer Antrag gestellt werden kann. Die Auszahlung der Lehrlingsbeihilfe erfolgt monatlich im Nachhinein. Einreichungen werden bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens entgegengenommen; Rückfragen und weitere Informationen sind über die zuständige Abteilung des Landes Niederösterreich erhältlich.

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