Zuschuss

NÖ Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen

Förderung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Rahmen der NÖ Arbeitsmarktstrategie 2021–2027 in Niederösterreich. Anträge erfolgen je nach Vertrag oder Vereinbarung, gültig ab 01.01.2023.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich

Förderziel

Umsetzung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der NÖ Arbeitsmarktstrategie 2021–2027 zur zielgerichteten Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie arbeitssuchenden Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in Aus- und Weiterbildung und Teilhabe am Arbeitsmarkt, zur Integration benachteiligter Gruppen durch niederschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten sowie zur Förderung der Qualifizierung von beschäftigten Personen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Umsetzung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der NÖ Arbeitsmarktstrategie 2021 – 2027
  • Umsetzung von Projekten als kofinanzierende Stelle (z. B. aufgrund einer Vereinbarung mit dem AMS)
  • Umsetzung von Projekten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds
  • Arbeitsmarktpolitische Initiativen und Maßnahmen aufgrund aktueller und/oder regionaler Entwicklungen und Herausforderungen

Beschreibung

Mit den NÖ Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen fördert das Land Niederösterreich eine zielgerichtete Umsetzung der Arbeitsmarktstrategie 2021–2027. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die Arbeitnehmer:innen und arbeitssuchende Niederösterreicher:innen in ihrer Aus- und Weiterbildung sowie ihrer Teilhabe am Arbeitsmarkt unterstützen. Durch niederschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten und passgenaue Förderangebote werden gezielt benachteiligte Gruppen integriert. Zugleich dient der Ausbau von Qualifizierungsmaßnahmen der beruflichen Weiterentwicklung bereits beschäftigter Personen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und steht fortlaufend zur Verfügung, um den wandelnden Anforderungen des regionalen Arbeitsmarkts gerecht zu werden.

Förderberechtigt sind private Personen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände sowie Unternehmen, die im Rahmen von Vertragsvereinbarungen mit dem AMS oder kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Projekte realisieren. Die Antragsfristen richten sich nach Art und vertraglicher Grundlage und sind seit dem 01.01.2023 unbefristet geöffnet. Voraussetzungen umfassen die Umsetzung von Maßnahmen gemäß der NÖ Arbeitsmarktstrategie, arbeitsmarktpolitische Initiativen bei regionalen Entwicklungen sowie Kooperationsprojekte mit dem AMS. Durch laufendes Controlling und strikte Einhaltung der Förderrichtlinien wird eine transparente Abwicklung gewährleistet. Interessierte Organisationen und Träger können so nachhaltige Impulse für Qualifizierung und Beschäftigung in Niederösterreich setzen.

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