NÖ Sportleistungszentren
Mitgliedsbeiträge und zweckgebundene Beiträge an niederösterreichische Leistungssportorganisationen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niederösterreich beteiligt sich im Sinne des NÖ Sportgesetzes an niederösterreichischen Leistungssportorganisationen durch Mitgliedsbeiträge und zweckgebundene Zahlungen, um die Liquidität und Leistungsfähigkeit dieser Organisationen sicherzustellen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliche, formlose Antragstellung betreffend Auszahlung eines Mitgliedsbeitrages bzw. eines zweckgebundenen Beitrages
- Adäquate Dokumentation der jeweils erfolgten Leistungen und des finanziellen Rechnungsabschlusses der laufenden bzw. vergangenen Periode
- Darstellung der geplanten Leistungen und Planungsrechnung für die künftige Periode
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliche, formlose Antragstellung betreffend Auszahlung eines Mitgliedsbeitrages bzw. eines zweckgebundenen Beitrages
- Adäquate Dokumentation der jeweils erfolgten Leistungen und des finanziellen Rechnungsabschlusses der laufenden bzw. vergangenen Periode
- Adäquate Darstellung der jeweils geplanten Leistungen und den daraus resultierenden finanziellen Wirkungen (Planungsrechnung) der künftigen Periode
Beschreibung
Die NÖ Sportleistungszentren bieten niederösterreichischen Leistungssportorganisationen im Themenfeld Sport, Kultur & Medien eine unkomplizierte Zuschussmöglichkeit. Als gemeinnützige Interessensverbände oder Vereine können sich Organisationen jederzeit formlos um Mitgliedsbeiträge und zweckgebundene Zahlungen bewerben. Ziel ist es, die Liquidität zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit auf nationaler wie internationaler Ebene zu sichern. Das Land Niederösterreich beteiligt sich im Sinne des NÖ Sportgesetzes an vertraglichen Vereinbarungen und schafft damit eine verlässliche Grundlage für nachhaltige Sportförderung ohne festgelegte Höchstfristen.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich und formlos, begleitet von einer adäquaten Dokumentation der bereits erbrachten Leistungen und des finanziellen Rechnungsabschlusses der laufenden oder vorangegangenen Periode. Zusätzlich ist eine detaillierte Planungsrechnung vorzulegen, die die geplanten Leistungen und die daraus resultierenden finanziellen Wirkungen für die kommende Periode ausweist. Da die Förderung fortlaufend gewährt wird, bestehen keine starren Einreichfristen. Zuständig ist das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen F1, das den gesamten Prozess von der Antragsprüfung bis zur Auszahlung steuert. Diese Förderung stärkt wesentlich die Strukturen im Sportland Niederösterreich und sichert langfristig den Erfolg heimischer Leistungssportorganisationen.
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