Zuschuss

NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung

Förderung für die Eigenheimsanierung in Niederösterreich mit 4 % Annuitätenzuschuss zu einem Bankdarlehen über 10 Jahre. Anträge unbegrenzt möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2011
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Fördersumme: 4% der förderbaren Sanierungskosten pro Jahr über 10 Jahre
Förderquote: 4%
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Gefördert werden die thermisch-energetische Gesamtsanierung und Einzelmaßnahmen an Eigenheimen in Niederösterreich mit bis zu 500 m² Nutzfläche sowie die Schaffung von bis zu zwei neuen Wohneinheiten durch Zu-, Um-, Auf- oder Einbauten.

Förderfähige Ausgaben

  • Wärmedämmung von Fassade und Dach
  • Fenstertausch
  • Einbau von Wärmepumpen
  • Photovoltaikanlagen
  • Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Offene Kamine
  • Gas- und Ölheizungen ohne erneuerbare Kopplung
  • Batteriespeicher für Photovoltaik
  • Reine Oberflächenanstriche

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum eines Eigenheims in Niederösterreich
  • Gebäude mit bis zu 500 m² Wohnnutzfläche
  • Erstellung eines Energieausweises (bei Gesamt- oder Einzelmaßnahmen)
  • Antragstellung spätestens ein Jahr nach Baubeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Eigenheimsanierung
  2. Gebäudedatenblatt (Beilage C)
  3. Gemeindebestätigung (Beilage A)
  4. Energieausweis
  5. rechtskräftige Baubewilligung und Einreichplan
  6. Endabrechnungsformblätter
  7. Nachweis über Hauptwohnsitz

Bewertungskriterien

  • Verbesserung der Energiekennzahl
  • Umfang der Wärmedämmmaßnahmen
  • Einbindung erneuerbarer Energien
  • Barrierefreiheitsmaßnahmen
  • Förderung in Abwanderungsgemeinden

Beschreibung

Die NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung unterstützt private Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern in Niederösterreich bei energetischen Modernisierungen. Gefördert werden thermisch-energetische Gesamtsanierungen und ausgewählte Einzelmaßnahmen an Gebäuden bis 500 m² Wohnnutzfläche, ebenso die Schaffung von bis zu zwei zusätzlichen Wohneinheiten durch Auf-, Um- oder Einbauten. Grundlage ist ein 4 % Annuitätenzuschuss zur Rückzahlung eines Bankdarlehens über 10 Jahre. Ausschließlich förderfähig sind etwa Wärmedämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Haustüren, Errichtung von Wärmepumpen, Photovoltaik- und Solaranlagen, Anlagen zur Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Heizsysteme auf biogenen Brennstoffen oder Fernwärmeanschlüsse. Ausgeschlossen bleiben offene Kamine, Gas- und Ölheizungen ohne erneuerbare Kopplung, reine Oberflächenanstriche sowie Batteriespeicher für Photovoltaik. Über ein Punkte-System wird der förderbare Umfang ermittelt: Kriterien sind Verbesserung der Energiekennzahl, Umfang der Wärmedämmung, Einbindung erneuerbarer Energien, Barrierefreiheit und Lagequalität in Abwanderungsgemeinden.

Einreichungen sind jederzeit möglich; Stichtag für die Antragstellung ist spätestens ein Jahr nach Baubeginn der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen. Fördervoraussetzungen sind der nachgewiesene Eigentumstitel in Niederösterreich, ein Energieausweis (bei Gesamt- oder Einzelmaßnahmen) sowie die rechtskräftige Baubewilligung. Dem Förderansuchen beizulegen sind Antragsformular, Gebäudedatenblatt, Gemeindebestätigung, Energieausweis, Baubewilligung samt Einreichplänen sowie Endabrechnungsunterlagen und Hauptwohnsitznachweis. Die Landesabteilung prüft die Förderwürdigkeit nach technischen und ökonomischen Vorgaben, bevor sie den Zuschuss zusichert. Damit bietet das Programm eine attraktive Finanzierung für nachhaltige Wertsteigerung, Wohnkomfortverbesserung und Heizkostensenkung im Eigenheim.

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