NÖ Wohnbauförderung "Raus aus Gas und Öl in Niederösterreich"
Förderung des Austauschs fossiler Heizungsanlagen gegen erneuerbare Heizsysteme in Niederösterreich mit einem Zuschuss von 20% der Investitionskosten bis zu 3.000 €. Anträge bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Austauschs von Öl- oder Gaskesseln, fossilen Festbrennstoffkesseln und ineffizienten Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern in Niederösterreich.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Austausch fossiler Heizungsanlagen
- Kosten für Errichtung von Heizsystemen auf Basis fester biogener Brennstoffe
- Kosten für Installation elektrisch betriebener Wärmepumpen
- Kosten für Fernwärmeanschlüsse
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionen ab 01.01.2022 fertiggestellt
- Ansuchen erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage einbringbar
- Alle erforderlichen baubehördlichen Bewilligungen und Zustimmungserklärungen müssen vorliegen
- Der zu ersetzende Heizkessel muss vollständig entfernt und nachweislich entsorgt werden
- Für elektrisch betriebene Wärmepumpen: SCOP ≥ 3,5 und max. Vorlauftemperatur 40 °C
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Nachweis über Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage
- Zustimmung des Eigentümers (falls Antragsteller Nutzer)
- Baubehördliche Bewilligungen und Zustimmungserklärungen
Beschreibung
Die NÖ Wohnbauförderung „Raus aus Gas und Öl in Niederösterreich“ unterstützt den Austausch fossiler Heizungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern durch erneuerbare Heizsysteme. Förderungswerber:innen können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 20 % der anerkannten Investitionskosten, maximal jedoch 3.000 €, beantragen. Gefördert werden unter anderem Heizsysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe (Österreichisches Umweltzeichen UZ 37), elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen mit EHPA-Gütesiegel sowie Fernwärmeanschlüsse, sofern mindestens 80 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen. Interessent:innen müssen natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und Eigentümer:in oder Nutzer:in des Gebäudes. Die Investitionen müssen ab dem 01.01.2022 fertiggestellt und vor Antragstellung in Betrieb genommen worden sein. Voraussetzung ist außerdem die vollständige Entfernung und professionelle Entsorgung des alten Heizkessels. Für Wärmepumpen gilt ein SCOP ≥ 3,5 und eine maximale Vorlauftemperatur von 40 °C.
Der Antrag wird nach erfolgter Installation bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens entgegengenommen. Förderungswerber:innen übermitteln der Abteilung Finanzen (F1) der NÖ Landesregierung das ausgefüllte Antragsformular, Rechnungen mit Zahlungsnachweisen, den Nachweis über Fertigstellung und Inbetriebnahme, erforderliche baubehördliche Bewilligungen sowie gegebenenfalls eine Eigentümerzusage. Während der Förderprüfung ist der Zugang für Kontrollen zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Investitionskosten. Ziel der Maßnahme ist eine nachhaltige Senkung der Treibhausgasemissionen durch den konsequenten Umstieg auf klimafreundliche Heizungstechnologien.