NÖ Wohnbauförderung Wohnungssanierung
Förderung für Wohnungssanierungen in Niederösterreich mit nicht rückzahlbarem Zuschuss zu Annuitäten und Ausleihungen nach Sanierungskostenstaffelung. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Niederösterreich, um energetische, sicherheitsrelevante und barrierefreie Modernisierungen zu unterstützen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt jährlich bis zu 4 % der Annuitäten auf Ausleihungen von bis zu 30 % der anerkannten Sanierungskosten.
Förderfähige Ausgaben
- Anerkannte Sanierungskosten nach NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer:in oder Bauberechtigte:r des zu sanierenden Objekts
- Mindestwohnnutzfläche von mehr als 500 m²
- Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt oder keine Baubewilligung erforderlich bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Energie-, Hochwasserschutz-, Barriere- oder Sicherheitssanierung)
- Für Sanierungskosten ab 360 €/m² Führung eines Baubankkontos und Beauftragung einer befugten Person (Energieausweis erforderlich)
- Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung nachweisbar (Ausnahme: Dienstnehmerwohnungen, Wohnheime)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Sanierungsentwurf mit baubehördlicher Bestätigung
- Nutzflächenaufstellung
- Eigentumsnachweise oder Nachweis des Baurechts
- Baukostenteilung (falls erforderlich)
- Vollmachtserklärung bei Vertretung durch Hausverwaltung
- Baubewilligungsunterlagen inkl. Pläne und Lagepläne
- Gutachterliche Erklärung einer befugten Person
Beschreibung
Die NÖ Wohnbauförderung für Wohnungssanierung unterstützt Eigentümer:innen, Bauberechtigte, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen in Niederösterreich bei der Modernisierung bestehender Wohngebäude. Gefördert werden energetische, sicherheitsrelevante und barrierefreie Sanierungsmaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von jährlich bis zu 4 % der Annuitäten auf Ausleihungen, die bis zu 30 % der anerkannten Sanierungskosten betragen. Voraussetzung ist eine zu sanierende Wohnnutzfläche von über 500 m² sowie eine Baubewilligung, die mindestens 20 Jahre alt ist (Ausnahmen bei Energie-, Hochwasserschutz-, Barriere- oder Sicherheitssanierungen). Ab Sanierungskosten von 360 €/m² ist die Führung eines Baubankkontos und die Beauftragung einer befugten Person mit Energieausweis erforderlich. Der Zuschuss wird wahlweise für eine Laufzeit von 10 oder 15 Jahren gewährt, bei anerkannten Kosten unter 360 €/m² für 10 Jahre. Pro Quadratmeter Wohnnutzfläche sind maximal 1.000 € förderbar. Sanierungsarbeiten dürfen erst nach Zusicherung beginnen und innerhalb eines Jahres fertiggestellt werden.
Für den Antrag sind ein baubehördlich bestätigter Sanierungsentwurf, Nutzflächenaufstellung, Eigentums- oder Baurechtsnachweis, Baukostenteilung (falls erforderlich), Vollmachtserklärung bei Vertretung, Baubewilligungsunterlagen inklusive Pläne und eine gutachterliche Erklärung einer befugten Person notwendig. Anträge können fortlaufend und jederzeit vor Baubeginn gestellt werden. Ziel ist es, den Wohnbestand in Niederösterreich nachhaltiger, sicherer und barrierefreier zu gestalten. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung und ist von Landesgebühren befreit. Eine örtliche Kontrolle des sanierten Objekts sichert die Einhaltung der Richtlinien.
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