NRW.BANK.Gebäudesanierung
Wenn Sie Ihr Eigenheim sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von der NRW.BANK erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Die NRW.BANK unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums in Nordrhein-Westfalen bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes, Modernisierung und barrierefreien Umbau ihres Hauses oder ihrer Wohnung.
Förderfähige Ausgaben
- Verbesserung der Energieeffizienz
- Erneuerung von Heizungsanlagen
- Modernisierung und Instandsetzung
- Barrierereduzierung und Einbruchschutz
- Behebung baulicher Mängel
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
- Verbesserung der Außenanlagen
- Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
- Umschuldungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsort in Nordrhein-Westfalen
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert
- Einhalten der baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum zur Selbstnutzung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschläge
- Finanzierungsplan
- Einkommensnachweise
- Legitimationsnachweise (Personalausweis)
- De-minimis-Erklärung
- Zuwendungserklärung
- Formularsatz Endkreditnehmer
- Allgemeine Bestimmungen
- Datenschutzhinweise
Beschreibung
NRW.BANK.Gebäudesanierung bietet privaten Eigentümer:innen in Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen von bis zu 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % für Modernisierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum. Das Programm unterstützt Investitionen in Energieeffizienz (z. B. Wärmedämmung, Fenster), Erneuerung von Heizungsanlagen mit hydraulischem Abgleich, Installation klimafreundlicher Photovoltaikanlagen samt Batteriespeicher sowie Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Darüber hinaus werden Modernisierung und Instandsetzung zur Verminderung des Ressourcenverbrauchs, Barrierereduzierung und Einbruchschutz, Behebung baulicher Mängel und sofortige Instandsetzungen nach Unwetterereignissen gefördert. Die Zinssätze sind für Laufzeiten bis zu 35 Jahren festgelegt, bei 35 Jahren ist eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. Annuitätendarlehen bieten ein Tilgungsfreijahr, endfällige Darlehen werden am Ende der Laufzeit getilgt. Eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat ab dem 7. Monat sowie gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigungen sind zu berücksichtigen.
Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes, eine gesicherte Gesamtfinanzierung und der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen. Nicht förderfähig sind der Erwerb von Wohnimmobilien, Außenanlagen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben und Umschuldungen. Die Antragstellung erfolgt im Hausbankenverfahren vor Beginn der Maßnahme: Hausbank oder Sparkasse leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter. Erforderliche Unterlagen umfassen Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge, Finanzierungsplan, Einkommens- und Legitimationsnachweise, Erklärungen zu De-minimis-Beihilfen sowie Zuwendungs- und Datenschutzhinweise. Das Programm trägt gleichermaßen zum Klimaschutz, zur Barrierefreiheit und zu einer nachhaltigen Wohnraumentwicklung in Nordrhein-Westfalen bei.
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