Zuschuss

Nutzung des öffentlichen Verkehrs für Bezirksratsmitglieder

Aufwandsersatz für nicht übertragbare Jahreskarte des öffentlichen Verkehrs (Zone 101) in Graz für Bezirksratsmitglieder ohne Funktion als Bezirksvorsteher/in oder Stellvertreter/in.

Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
11.05.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Förderquote: 100%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Gewährung eines Kostenersatzes in Form der Erstattung des Kaufpreises der günstigsten Jahreskarte für die Zone 101 (Großraum Graz) an Bezirksratsmitglieder, die keine Funktion als Bezirksvorsteher/in oder Bezirksvorsteher-Stellvertreter/in ausüben.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Jahreskarte Zone 101

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller/in ist Bezirksratsmitglied ohne Funktion als Bezirksvorsteher/in oder Bezirksvorsteher-Stellvertreter/in
  • Erwerb einer nicht übertragbaren Jahreskarte für die Zone 101 (Großraum Graz)
  • Erstattung beschränkt auf Kaufpreis der günstigsten Verbundtarifkarte
  • Anteilsweise Erstattung bei Beginn der Jahreskarte vor Angelobung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der erworbenen Jahreskarte

Beschreibung

Die Fördermaßnahme der Landeshauptstadt Graz unterstützt Bezirksratsmitglieder ohne Funktion als Bezirksvorsteher:in oder Stellvertreter:in durch die Erstattung der günstigsten nicht übertragbaren Jahreskarte für die Verkehrszone 101 (Großraum Graz). Ziel ist, die nachhaltige Mobilität im öffentlichen Nahverkehr zu fördern und den Verwaltungsalltag klimafreundlich zu gestalten. Die Zuwendung erfolgt als pauschaler Aufwandsersatz in Form eines Zuschusses in Höhe von 100 % des Kaufpreises, begrenzt auf das kostengünstigste Angebot im Verbundtarif. Die Laufzeit der Förderung beträgt 12 Monate und startet mit Beginn der Funktionsdauer im Bezirksrat. Bei vorangelobtem Beginn der Jahreskarte wird der erstattungsfähige Betrag anteilig ab Angelobungsdatum berechnet. Nach Ende der Funktionsperiode beziehungsweise bei Übernahme einer Vorsteher:innen–Funktion ist eine anteilige Rückerstattung an die Stadt Graz vorgesehen.

Interessierte Bezirksratsmitglieder reichen einen formlosen Antrag zusammen mit dem Nachweis der erworbenen Jahreskarte ein. Die Antragstellung ist jederzeit mit Beginn der Funktionsdauer möglich und erfolgt elektronisch über das städtische E-Government-Formular. Eine eigene Budgetobergrenze existiert nicht, da das Fördervolumen nach Bedarf bereitgestellt wird. Leistungskontrollen erfolgen automatisiert über elektronische Register, während die Abrechnung auf Basis der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz erfolgt. Durch diese Förderung wird einerseits die klimafreundliche Teilnahme am politischen Gremium erleichtert und andererseits ein Beitrag zur Reduktion von Individualverkehr und CO₂-Emissionen geleistet. Weitere Informationen zur Antragsabwicklung finden sich auf dem Portal der Stadt Graz.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.