Zuschuss

Objekt- und Projektförderung Behinderung & Inklusion

Zuschüsse für den laufenden Betrieb von Einrichtungen und für zeitlich befristete oder einmalige Projekte im Bereich Behinderung und Inklusion in Wien. Anträge können laufend gestellt werden.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung des laufenden Betriebes von gemeinnützigen Einrichtungen sowie die Umsetzung von zeitlich befristeten oder einmaligen Vorhaben im Sinne der Ziele der Behindertenhilfe und Inklusion gemäß den Allgemeinen Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Projektkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ansuchen in vorgegebenem Formular
  • Rechtsverbindliche Zeichnung des Antrags
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Konzept
  2. Organisationsstruktur
  3. Personelle Ausstattung
  4. Kaufmännische Unterlagen
  5. Behördliche Unterlagen

Beschreibung

Die Objekt- und Projektförderung Behinderung & Inklusion des Fonds Soziales Wien (FSW) stellt gemeinnützigen Organisationen, Genossenschaften, öffentlichen Einrichtungen und juristischen Personen mit Teilrechtsfähigkeit in Wien laufend Zuschüsse für den Betrieb von Einrichtungen sowie für zeitlich befristete oder einmalige Projekte im Themenfeld Behinderung und Inklusion bereit. Gefördert werden Betriebskosten und Projektkosten, die im Sinne der Allgemeinen Förderrichtlinien des FSW zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden. Anträge können jederzeit über das vom FSW vorgegebene Formular eingereicht werden; rechtlich verbindlich zeichnen muss das Ansuchen eine bevollmächtigte Person. Wesentliche Voraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Das Förderziel besteht darin, sowohl den regelmäßigen Betrieb von Diensten und Einrichtungen als auch innovative Vorhaben zur Barrierefreiheit und inklusiven Teilhabe zu ermöglichen. Als förderfähige Ausgaben gelten unter anderem Personalkosten, Sachmittel und spezifische Projektinvestitionen. Zur Antragseinreichung ist neben dem ausgefüllten Formular ein Konzept zur Projekt- oder Objektbeschreibung beizulegen. Ergänzt wird dies um eine Organisationsdarstellung, Nachweise zur personellen Ausstattung, kaufmännische Unterlagen sowie behördliche Nachweise. Die Förderentscheidung erfolgt nach eingehender fachlicher Prüfung. Durch die kontinuierliche Finanzierungspraxis unterstützt der FSW Partner:innen dabei, inklusive Angebote in Wien nachhaltig zu realisieren und die sozialen Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln.

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