Zuschuss

Objekt- und Projektförderung Pflege und Betreuung

Förderung des laufenden Betriebes und zeitlich befristeter oder einmaliger Projekte im Bereich Pflege und Betreuung in Wien. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung des laufenden Betriebes von gemeinnützigen Einrichtungen sowie die Umsetzung zeitlich befristeter oder einmaliger Vorhaben im Bereich Pflege und Betreuung gemäß den Allgemeinen Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien.

Förderfähige Ausgaben

  • Zuschüsse zu den Kosten des laufenden Betriebes
  • Projektkosten für zeitlich befristete oder einmalige Vorhaben

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützige Tätigkeit der antragstellenden Einrichtung
  • Ansuchen in der vom FSW vorgegebenen Form mit rechtsverbindlicher Zeichnung
  • Hauptsitz der Einrichtung in Wien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchen Objektförderung (PDF)
  2. Ansuchen Projektförderung (PDF)
  3. Allgemeine Förderrichtlinien des FSW (PDF)

Beschreibung

Objekt- und Projektförderung Pflege und Betreuung bietet gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen in Wien finanzielle Zuschüsse zur Deckung laufender Betriebskosten ebenso wie zur Realisierung zeitlich befristeter oder einmaliger Vorhaben im Bereich Pflege und Betreuung. Die Förderung richtet sich an Institutionen mit Sitz in Wien, die eine gemeinnützige Tätigkeit nachweisen, sowie an Personen mit Pflege- und Betreuungsbedarf. Grundlage ist dabei die Einreichung eines formgerechten Ansuchens in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW). Anträge können jederzeit eingereicht werden; eine Höchstförderdauer ist nicht vorgesehen. Anerkannte Kosten umfassen sowohl regelmäßige Betriebsaufwendungen als auch projektbezogene Ausgaben für innovative Betreuungs- oder Pflegekonzepte.

Zur Antragstellung sind das entsprechende Formular für Objekt- bzw. Projektförderung sowie die Förderrichtlinien des FSW in digital ausgefüllter und rechtsverbindlich signierter Form vorzulegen. Wesentliche Voraussetzungen sind der gemeinnützige Status der Einrichtung, der Hauptsitz in Wien sowie die Einhaltung dokumentations- und rechenschaftspflichtiger Nachweispflichten. Nach positiver Prüfung erfolgt die Bewilligung und Mittelzusage schriftlich. Die Auszahlung erfolgt in Form von Zuschüssen an die antragstellende Einrichtung. Laufende Melde- und Berichtspflichten sowie eine zweckgebundene Mittelverwendung werden durch den Fonds Soziales Wien überwacht. Unverbrauchte Fördermittel sind auf Aufforderung zurückzuzahlen. Ergänzende Hinweise zu Förderbedingungen und erforderlichen Unterlagen – darunter Organisationsstruktur, Finanzpläne und Projektbeschreibungen – finden sich in den jeweiligen Formularen des FSW. Diese Förderung unterstützt eine bedarfsgerechte, gemeinnützige Versorgung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen in Wien.

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