Öffentliche Wohnraumförderung Mietwohnraum im Land Nordrhein-Westfalen 2024
Förderung für den Neubau, Erwerb und die Modernisierung von Mietwohnraum für sozial geförderte Wohnprojekte in Nordrhein-Westfalen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Richtlinie ist die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen im Land Nordrhein-Westfalen.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Baunebenkosten
- Modernisierungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Nordrhein-Westfalen
- Bereitstellung von Mietwohnungen zu Sozialkaltmieten
- Eigenmittel- oder Eigenkapitalnachweis
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenmittel
- Lageplan und Grundrisse
Bewertungskriterien
- Einkommensorientierte Mietpreisbindung
- Barrierefreiheit
- Energieeffizienzstandard
Beschreibung
Die Öffentliche Wohnraumförderung Mietwohnraum im Land Nordrhein-Westfalen 2024 richtet sich an kommunale Einrichtungen, Genossenschaften und gemeinnützige Organisationen, die preisgünstigen Mietwohnraum schaffen oder erhalten möchten. Ziel der Förderung ist die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen. Gefördert werden Neubauprojekte, der Erwerb bestehender Objekte sowie umfassende Modernisierungen. Besonderes Augenmerk liegt auf einkommensorientierter Mietpreisbindung, Barrierefreiheit und hohen Energieeffizienzstandards, um nachhaltige und zukunftsweisende Wohnprojekte in städtischen und ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens zu realisieren.
Anträge können fortlaufend gestellt werden und werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Als förderfähige Ausgaben gelten Bau- und Baunebenkosten sowie Modernisierungsmaßnahmen. Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen, müssen der Standort des Vorhabens in Nordrhein-Westfalen liegen, Sozialkaltmieten angeboten werden und ein Nachweis über Eigenmittel bzw. Eigenkapital vorgelegt werden. Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweise zur Eigenmittelausstattung sowie Lageplan und Grundrisse erforderlich. Die Verwaltung und Bewilligung erfolgt über die zuständigen Ämter für Wohnungswesen im Portal „Bewilligungsbehörden Wohnraumförderung“ der NRW.BANK. Mit dieser Fördermöglichkeit wird die soziale Wohnraumversorgung nachhaltig gestärkt und ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Mietmärkte in ganz Nordrhein-Westfalen geleistet.
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