Zuschuss

Öffentlichkeitsarbeit (Forstliche Förderung Tirol)

Förderung von Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zur forstlichen Bewirtschaftung in Tirol. Aufklärung, Betreuung, mediale Verbreitung und Demonstrationsmaßnahmen werden unterstützt. Laufend bis auf Weiteres.

Umwelt-/Naturschutz Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Förderung von Öffentlichkeitsarbeit im Forstsektor zur Aufklärung über die Ziele der forstlichen Bewirtschaftung, Betreuung von Fachkräften und Öffentlichkeit, mediale Verbreitung zielorientierter Informationen sowie Durchführung von Demonstrations- und Informationsmaßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Pauschalen
  • Eigenleistungen
  • Sachleistungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage eines Detailprojektes
  • Maßnahme muss dem forstlichen Förderungskatalog entsprechen
  • Stellen eines Förderungsantrages und Genehmigung des Ansuchens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detailprojekt
  2. Förderungsantrag

Beschreibung

Die Förderung für Öffentlichkeitsarbeit im Forstsektor in Tirol unterstützt private wie öffentliche Akteur:innen bei der Konzeption und Umsetzung von Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Gefördert werden unter anderem Veranstaltungs- und Demonstrationsmaßnahmen, mediale Verbreitung zielgerichteter Botschaften sowie Betreuung von Forstexpert:innen und Interessiertengruppen. Ziel ist es, die komplexen Zusammenhänge zwischen Waldfunktionen, Klimaschutz und Biodiversität einer breiten Öffentlichkeit verständlich zu machen und gleichzeitig den fachlichen Austausch innerhalb der forstwirtschaftlichen Praxis zu stärken. Die kontinuierlich verfügbaren Zuschussmittel decken Sach- und Personalkosten ab, wobei neben Pauschalen auch Eigen- und Sachleistungen als förderfähige Ausgaben anerkannt werden.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen, Vereine, Interessensverbände und Personengemeinschaften, die ein detailliertes Projekt vorlegen und deren Maßnahmen dem gültigen Forstförderkatalog entsprechen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Erstellung eines Förderungsantrags sowie die Genehmigung durch die zuständige Bewilligungsstelle. Die Einreichung ist laufend möglich; die Förderung gilt seit dem 01.03.2013 bis auf Weiteres. Erforderliche Unterlagen umfassen das Detailprojekt und den ausgefüllten Förderantrag. Die Maßnahme muss klaren Forstzielen folgen und transparent abgerechnet werden. Durch die Initiative soll die Rolle des Waldes als ökologischer Schutzraum, Erholungsort und Klimafaktor gestärkt werden. Interessierte Akteur:innen erhalten damit eine verlässliche finanzielle Unterstützung zur zielgruppengerechten Vermittlung forstlicher Inhalte und tragen so aktiv zur nachhaltigen Entwicklung der Tiroler Waldlandschaft bei.

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