OeHT-Haftungen für erp-Tourismuskredite und Hausbankfinanzierungen
Haftungsübernahme von bis zu 80 % des Fremdkapitals für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich. Haftungssummen von EUR 100.000 bis EUR 4.000.000. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung von Fremdkapital für kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Ausfallshaftungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank, um die Kapitalaufbringung für Investitionen, Unternehmensgründungen, Übernahmen und finanzielle Restrukturierungen zu erleichtern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Anlagevermögen
- Unternehmensgründung und -übernahme
- Finanzielle Restrukturierung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Mitgliedschaft bei der WKO Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft oder Beitrittsabsicht
- Unternehmensstandort in Österreich
- Nachweis von Kreditfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit
- Keine Finanzschwierigkeiten gemäß Artikel 2 Z 18 der VO (EU) 651/2014
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Nachweis der WKO-Mitgliedschaft
Beschreibung
Die OeHT-Haftungen für erp-Tourismuskredite und Hausbankfinanzierungen bieten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in ganz Österreich eine verlässliche Absicherung für Investitionen, Unternehmensgründungen, Übernahmen sowie finanzielle Restrukturierungen. Über Ausfallhaftungen von bis zu 80 % des neu aufzunehmenden Fremdkapitals – mit Haftungssummen zwischen EUR 100.000 und EUR 4.000.000 – ermöglicht die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OeHT) die Kapitalaufbringung unter schwierigen Marktbedingungen. Mit einer Laufzeit von bis zu 240 Monaten erleichtert dieses Grundlageprodukt die Realisierung nachhaltiger Projekte und fördert das Wachstum der Branche durch bundesgeförderte Zinssätze sowie ergänzende Maßnahmen wie Equity Growth und Unternehmensstabilisierung.
Förderberechtigt sind KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit Sitz in Österreich, die Mitglied oder beitrittswillig in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich sind. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Kreditfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und das Fehlen von Finanzschwierigkeiten gemäß Artikel 2 Z 18 der VO (EU) 651/2014. Ergänzend benötigen Antragstellende einen aufrechten Pachtvertrag, sofern ein Pächter-/Betreiber-Modell vorliegt. Die Antragseinreichung ist jederzeit möglich und umfasst das ausgefüllte Antragsformular, einen Finanzierungsplan sowie den Nachweis der WKO-Mitgliedschaft. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit und die umfassende Betreuung der OeHT werden Unternehmer:innen und ihre Bankpartner:innen ermutigt, Tourismusprojekte zu realisieren und langfristig zu stabilisieren.
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