Zuschuss

Ökofonds - Förderung von Ökostromanlagen

Förderung innovativer Ökostromanlagen in der Steiermark zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien. Anträge im Rahmen regelmäßiger Ausschreibungen jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen
Förderquote: Bis zu 100%

Förderziel

Im Rahmen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes und des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes fördert der steirische Ökofonds innovative Projekte zur Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und zur Steigerung der Energieeffizienz.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern
  • Kosten für Energieeffizienzmaßnahmen
  • Kosten für Studien, Konzepte und Marketingmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Forschungsanlagen
  • Skonti und Rabatte
  • Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung
  • gebrauchte Anlagenteile

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung
  • Projekt im Bereich Energieeffizienz oder erneuerbare Energien
  • Einhaltung der Richtlinien der Steiermärkischen Landesregierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Technische Beschreibung
  3. Kostendarstellung
  4. Wirtschaftlichkeitsberechnung
  5. Emissionsbilanz
  6. Bankverbindung

Bewertungskriterien

  • Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit
  • Plausibilität der Angaben
  • Innovationsgehalt
  • Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen
  • Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz
  • Realisierbarkeit des Konzeptes

Beschreibung

Der Ökofonds unterstützt innovative Ökostromanlagen in der Steiermark und trägt im Rahmen des Elektrizitäts- und Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes wesentlich zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Ausweitung erneuerbarer Stromerzeugung bei. Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine. Der Schwerpunkt liegt auf Energieeffizienz, Klimaschutz und dem Ausbau regenerativer Technologien. Dank fortlaufender Ausschreibungen können Projekte jederzeit eingereicht werden, die nach transparenten, diskriminierungsfreien Kriterien bewertet werden. Zu den zentralen Bewertungskriterien zählen Vollständigkeit, Plausibilität, Innovationsgehalt, Emissionsreduktion und die praktische Umsetzbarkeit der eingereichten Konzepte. Sie ist ein zentraler Baustein der Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 und stärkt die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Region.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten ab. Besonders Kleinst- und Kleinunternehmen profitieren von diesem attraktiven Finanzierungsinstrument, da kein budgetiertes Volumen begrenzt ist. Förderfähig sind Aufwendungen für neue Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Studien, Konzepte und Marketing. Nicht förderfähig sind beispielsweise Forschungsanlagen, Skonti und Rabatte, Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung sowie gebrauchte Anlagenteile. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Einreichung eines Projekts im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen unter Einhaltung der Landesrichtlinien. Die Auswahl erfolgt über ein Juryverfahren nach festgelegten Kriterien. Für die Antragstellung müssen Projektbeschreibung, technische Beschreibung, Kostendarstellung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Emissionsbilanz und Bankverbindung eingereicht werden. Fortlaufende Einreichungen sind seit dem 01.01.2020 jederzeit möglich.

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