Zuschuss

Ökokonto / Ökopool (abrufbare Kompensationsflächen)

Die Stiftung zur Förderung der Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz stellt Ökokonten und Ökopool-Flächen bereit, die Eingriffsverursacher für Kompensationsmaßnahmen nutzen können. Landwirte und Grundstückseigentümer werden bei der Flächenbereitstellung, Planung und Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen beraten. Zugang jederzeit möglich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Bereitstellung von Kompensationsflächen (Ökokonto und Ökopool) für Eingriffsverursacher im Landesgebiet Rheinland-Pfalz zur Förderung von Biodiversität und Landschaftspflege durch Planung und Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen gemeinsam mit Landwirten und Grundstückseigentümern.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Flächeneigentum oder Bewirtschaftung in Rheinland-Pfalz
  • Bereitschaft zur Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen

Beschreibung

Die Stiftung zur Förderung der Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz stellt Unternehmen und Privatpersonen flächendeckend abrufbare Kompensationsflächen in Form von Ökokonten und Ökopool-Flächen bereit. Eingriffsverursachende Akteur:innen haben jederzeit die Möglichkeit, auf bereits geplante und aktenkundige Maßnahmenflächen zurückzugreifen und so Zeitersparnisse bei der naturschutzfachlichen Ausgleichsplanung zu realisieren. Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen aus der Landwirtschaft erhalten eine umfassende Beratung zur Flächenbereitstellung, Planung und praktischen Umsetzung von Biotopverbesserungen, Blühstreifenanlagen oder Gehölzpflanzungen. Ziel ist eine nachhaltige Förderung von Biodiversität, Klimaschutz und Landschaftspflege in Rheinland-Pfalz, unterstützt durch Zuschüsse der Stiftung.

Förderberechtigt sind alle, die Flächen in Rheinland-Pfalz besitzen oder bewirtschaften und bereit sind, naturschutzfachliche Maßnahmen umzusetzen. Sowohl Eingriffsverursacher:innen als auch Landwirt:innen und Grundstückseigentümer:innen profitieren von einem flexiblen Verfahren ohne feste Antragsfristen: Anträge können jederzeit eingereicht und auch kurzfristig Kompensationsguthaben genutzt werden. Voraussetzung ist der Nachweis von Flächeneigentum oder Bewirtschaftung und die Bereitschaft, Maßnahmen nach den Vorgaben der Naturschutzbehörde umzusetzen. Die Stiftung unterstützt dabei nicht nur bei der Erstellung von pflege- und entwicklungsplanerischen Konzepten, sondern begleitet die Realisierung von strukturreichen Lebensräumen bis hin zur langfristigen Pflegevereinbarung.

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