Österreichische Krebshilfe Burgenland
Finanzielle Unterstützung für Beratungsleistungen der Österreichischen Krebshilfe Burgenland für brustkrebserkrankte Frauen. Laufend, ohne Fristen.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Beratungsleistungen für an Brustkrebs erkrankte Frauen durch die Österreichische Krebshilfe Burgenland im Burgenland.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausfallshaftungen
- Defizitabdeckungen
- Schuldendienste
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Finanzierung des Vorhabens muss vor Beginn weitgehend gesichert sein
- Subventionsgelder dürfen nur für das beantragte Vorhaben verwendet werden
- Bei größeren Vorhaben kann die Auszahlung in Teilbeträgen erfolgen
- Änderungen mit Folgen für das Projekt sind dem Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung unverzüglich mitzuteilen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Förderansuchen des Referats Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
- Projektbeschreibung mit Zielsetzung, Zielgruppe, Durchführungszeitraum und Methoden
- Finanzierungsplan
- Kostenvoranschläge
- IBAN/BIC
- Zwischenbericht und Tätigkeitsbericht/Evaluation
Beschreibung
Die Österreichische Krebshilfe Burgenland erhält kontinuierlich nicht rückzahlbare Zuschüsse des Landes Burgenland zur Finanzierung von professionellen Beratungsleistungen für an Brustkrebs erkrankte Frauen im Burgenland. Förderziel ist die Sicherstellung einer niedrigschwelligen Begleitung Betroffener durch qualifizierte Sozialarbeiter:innen und Psycholog:innen. Die Initiative fördert die Umsetzung von Projekten im Bereich Gesundheit und Frauenförderung und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung und Stärkung weiblicher Lebensrealitäten. Durch die laufende Einreichungsmöglichkeit ohne feste Fristen können Beratungsangebote flexibel an den Bedarf angepasst und nachhaltig etabliert werden. Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Gruppenberatungen sowie Selbsthilfegruppen, die auf das psychosoziale Wohlergehen von Brustkrebspatientinnen abzielen.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen, deren Vorhaben vor Projektbeginn finanziell weitgehend abgesichert ist. Voraussetzungen beinhalten die zweckgebundene Verwendung der Subventionsmittel, den Verzicht auf Ausfallshaftungen, Defizitabdeckungen oder Schuldendienste sowie die zeitgerechte Meldung projektrelevanter Änderungen an das Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung. Antragsunterlagen umfassen ein schriftliches Ansuchen, eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zielsetzung, Zielgruppe, Zeitplan und Methoden, einen Finanzierungsplan inklusive Kostenvoranschlägen sowie IBAN/BIC. Nach Bewilligung sind Zwischenberichte und eine abschließende Evaluation vorzulegen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Brustkrebserkrankte mit Wohnsitz im Burgenland und bietet ihnen kostenfreien Zugang zu fachkundiger Beratung und Unterstützung.