Oma-Dienst
Familienergänzendes Betreuungsangebot „Oma-Dienst“ in Wien für stundenweise Kinderbetreuung durch vermittelte "Omas"; Anträge bis 31.08.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des familienergänzenden und familienbegleitenden Betreuungsangebots „Oma-Dienst“ des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien, um Eltern und Obsorgeberechtigte bei berufsbedingtem Betreuungsbedarf außerhalb üblicher Öffnungszeiten sowie in familiären Notsituationen zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Seminarkosten
- Gemeinkosten (max. 30%)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Repräsentationskosten
- Fahrtkosten innerhalb Wien
- Reisekosten
- Gastgeschenke und Trinkgeld
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller muss der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) sein
- Trägerorganisation muss eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
- Unterschriebene Einverständniserklärung und Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
- Strafregisterauszug
- Aktuelle Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag
- Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Beschreibung
Das Förderprogramm „Oma-Dienst“ der Stadt Wien unterstützt den Katholischen Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) bei der Bereitstellung eines flexiblen, stundenweisen Betreuungsangebots durch alters- und erfahrungsreiche „Oma-Dienst“-Betreuer:innen. Ziel ist es, Eltern und Obsorgeberechtigte bei berufsbedingtem Betreuungsbedarf außerhalb der regulären Öffnungszeiten – etwa an Wochenenden oder in Nachtstunden – sowie in familiären Notsituationen zu entlasten. Neben der Vermittlung qualifizierter Betreuungspersonen werden Seminare und Kurse organisiert, die zur Qualitätssicherung und Weiterbildung der Einsatzkräfte beitragen. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 19.900 € pro Jahr, wobei bis zu 30 % als Gemeinkosten anrechenbar sind. Gefördert werden vor allem Personalkosten, Sachkosten und Seminarkosten; nicht förderfähig sind unter anderem Repräsentationskosten, Fahrtkosten innerhalb Wiens, Reisekosten, Gastgeschenke und Trinkgeld.
Zur Antragstellung muss der KFVW als Antragsteller eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen. Als Nachweise sind u. a. eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, eine unterschriebene Einverständniserklärung samt Lichtbildausweis, ein aktueller Strafregisterauszug sowie Vereinsstatuten oder Jahresabschluss einzureichen. Eine Antragseinreichung ist bis zum 31. August 2026 möglich, die Auszahlung erfolgt nach rechtsgültigem Fördervertrag und budgetärer Verfügbarkeit. Mit der Förderung soll ein bedarfsgerechtes, generationenübergreifendes Betreuungsmodell etabliert werden, das den Alltag von Familien in Wien individuell und nachhaltig unterstützt.
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