Zuschuss

OÖ Bildungskonto

Förderung berufsorientierter Weiterbildungen und Umschulungen von Einzelpersonen zur Arbeitsplatzsicherung in Oberösterreich.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Mit dem Bildungskonto wird die berufsorientierte Weiterbildung und Umschulung (ausgenommen Umschulungen im Sinne des AMS) von Einzelpersonen zur Arbeitsplatzsicherung gefördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Kurskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anreise-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten
  • Literaturkosten
  • Prüfungsgebühren
  • Kurskosten unter 100 Euro
  • Esoterische und energetische Aus- und Weiterbildungen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Bildungsmaßnahme dient der berufsorientierten Weiterbildung oder beruflichen Umorientierung
  • Absolvierung in zertifizierten Bildungseinrichtungen (Ö-Cert oder Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen)
  • Nachweis einer Anwesenheit von mindestens 75 % durch Teilnahmebestätigung
  • Nicht förderbar: AMS-Arbeitssuchende ohne bisherigen Arbeitnehmerstatus, Alterspensionist:innen, Personen mit nur vorübergehend angemeldetem Hauptwohnsitz in OÖ

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (schriftlich oder online)
  2. Teilnahmebestätigung
  3. Zahlungs- bzw. Rechnungsbelege
  4. Prüfungsbestätigung

Beschreibung

Das OÖ Bildungskonto unterstützt beruflich orientierte Weiterbildungen und Umschulungen privater Personen in Oberösterreich mit einem finanziellen Zuschuss. Zielsetzung ist die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit auf dem regionalen Arbeitsmarkt. Gefördert werden Kurskosten ab 100 Euro, sofern die Maßnahme in zertifizierten Einrichtungen (Ö-Cert oder Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen) durchgeführt wird. Es stehen unbefristet Mittel zur Verfügung, wobei Anträge fortlaufend eingereicht werden können. Eine Teilnahmebestätigung mit mindestens 75 % Anwesenheit dient als Nachweis für den Antrag und muss innerhalb von sechs Monaten nach Kursabschluss vorliegen.

Förderberechtigt sind Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich zum Kursbeginn, die eine berufsorientierte Weiterbildung oder Umorientierung anstreben. Nicht berücksichtigen lassen sich Umschulungen im Sinne des AMS, Alterspensionist:innen sowie Personen mit nur vorübergehendem Hauptwohnsitz in OÖ. Nicht förderfähig sind Kosten für Anreise, Nächtigung, Verpflegung, Literatur, Prüfungsgebühren, esoterische Aus- und Weiterbildungen sowie Studien und Lehrgänge mit akademischem Abschluss. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (schriftlich oder online), Teilnahme- und Prüfungsbestätigungen sowie Zahlungs- bzw. Rechnungsbelege einzureichen. Die Förderung wird innerhalb von sechs Monaten nach Nachweis aller Unterlagen gewährt und richtet sich nach den Richtlinien der Arbeitnehmer:innen-Förderung durch ein Bildungskonto des Landes Oberösterreich.

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