Beteiligung

OÖ. Gründerfonds

Der OÖ. Gründerfonds verschafft Unternehmensgründern und Betriebsübernehmern in Oberösterreich in der Startphase durch stille Beteiligungen günstiges Eigenkapital. Anträge können laufend eingereicht werden.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Der OÖ. Gründerfonds verschafft Unternehmensgründern und Betriebsübernehmern in der Startphase durch stille Beteiligungen günstiges Eigenkapital, um Gründungsvorhaben zu realisieren und nachhaltig am Markt zu etablieren.

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmensstandort in Oberösterreich
  • Einreichung eines aussagekräftigen Unternehmenskonzepts

Beschreibung

OÖ. Gründerfonds unterstützt Existenzgründer:innen und Betriebsübernehmer:innen in Oberösterreich mit günstigen Eigenkapitalbeteiligungen in der Startphase. Durch stille Beteiligungen stellt das Programm notwendiges Kapital bereit, um Gründungsvorhaben zu realisieren und langfristig am Markt Fuß zu fassen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch zeitliche Engpässe entfallen und Interessierte flexibel auf ihren Finanzierungsbedarf reagieren können. Förderberechtigt sind sowohl natürliche Personen in der Gründungsphase als auch Unternehmen mit Standort in Oberösterreich, die ein überzeugendes Unternehmenskonzept vorlegen. Die Beteiligung erfolgt treuhändig über das Land Oberösterreich oder eine beauftragte Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und ergänzt klassische Finanzierungsformen um eine kapitalstärkende Komponente.

Das Förderziel des OÖ. Gründerfonds liegt in der Schaffung eines nachhaltigen Wachstumsanreizes für junge Unternehmen und in der Absicherung neuer Marktteiltritte. Voraussetzungen für eine Zuwendung sind ein Unternehmensstandort in Oberösterreich sowie die Einreichung eines detaillierten Geschäftsplans, der die Tragfähigkeit und Innovationskraft des Vorhabens verdeutlicht. Innerhalb der ersten drei Jahre fallen keine Gewinnanteile an, wodurch Gründer:innen nochmals finanziell entlastet werden. Ab dem vierten Jahr bemisst sich der Gewinnanspruch an der vereinbarten Beteiligungsrelation. Diese transparente Struktur ermöglicht eine klare Kostenplanung und stärkt die Eigenkapitalbasis. Interessent:innen profitieren von einer unkomplizierten Antragstellung zu jeder Zeit und erhalten die Chance, ihre Geschäftsidee mit maßgeschneiderter Beteiligungsfinanzierung voranzutreiben.

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