Zuschuss

OÖ Kinderbetreuungsbonus

Förderung für Eltern in Oberösterreich, die den beitragsfreien Kindergarten bis 13 Uhr nicht nutzen, mit einem Bonus von bis zu 960 € pro Jahr. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.06.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich
Fördersumme: 960 € pro Jahr (80 € monatlich) ab 01.01.2023; zuvor 900 € jährlich (75 € monatlich)

Förderziel

Der Kinderbetreuungsbonus unterstützt Eltern bzw. ein Elternteil, die ihre Kinder im Alter von drei Jahren bis zum verpflichtenden Kindergartenjahr zu Hause betreuen und dafür die bis 13:00 Uhr beitragsfreie Kinderbetreuungseinrichtung (Krabbelstube, Kindergarten) nicht in Anspruch nehmen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nicht-Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung (Krabbelstube, Kindergarten) bis 13:00 Uhr gemäß § 3 Abs. 3a Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz bzw. Sonderform nach § 23 Oö. Kinderbetreuungsgesetz 2007
  • Beschränkung auf EU-Inländer
  • Antragstellung möglich ab dem 3. Geburtstag des Kindes bis zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Geburtsurkunde des Kindes
  3. Wohnsitzbestätigung
  4. Angabe zum voraussichtlichen KiGa-Eintritt
  5. Kindergarteneintrittsbestätigung

Beschreibung

Der OÖ Kinderbetreuungsbonus richtet sich an Eltern bzw. ein Elternteil in Oberösterreich, die ihr Kind im Alter vom dritten Lebensjahr bis zum verpflichtenden Kindergartenjahr zu Hause betreuen und dafür das bis 13:00 Uhr beitragsfreie Betreuungsangebot (Krabbelstube oder Kindergarten) nicht in Anspruch nehmen. Die Förderung wird als jährlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 960 € gewährt (80 € monatlich, ab 01.01.2023; zuvor 900 € jährlich), um die Entscheidung für die häusliche Betreuung finanziell zu unterstützen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen: Ein erster Teil wird nach Einreichen des Antrags überwiesen, der zweite Teil mit der Bestätigung des tatsächlichen Kindergartenbeginns. Der Bonus kann ab dem vollendeten 3. Lebensjahr beantragt werden und gilt rückwirkend maximal für ein Jahr.

Gefördert werden EU-Inländer:innen, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und keine Kinderbetreuungseinrichtung bis 13:00 Uhr nutzen. Anträge können jederzeit und unbegrenzt gestellt werden. Für die Antragstellung werden ein ausgefülltes Antragsformular, die Geburtsurkunde des Kindes, eine Wohnsitzbestätigung, die Angabe zum voraussichtlichen Eintritt ins verpflichtende Kindergartenjahr sowie eine Kindergarteneintrittsbestätigung benötigt. Es bestehen keine Einkommensgrenzen, die Förderung ist kostenfrei und wird über das Familienreferat der Landesregierung Oberösterreich abgewickelt. Eltern erhalten mit diesem Bonus eine klare finanzielle Entlastung, wenn sie sich bewusst für die Betreuung ihres Kindes in den ersten Lebensjahren zu Hause entscheiden.

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