OÖ SchülerInnen-Nachhilfe
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch Gutscheine über 150 € pro Schüler:in und Semester für zusätzliche außerschulische Nachhilfe in den Hauptgegenständen Deutsch, Mathematik, Englisch und einer zweiten Fremdsprache. Antragstellung online bis 28.02. für Wintersemester und bis 31.10. für Sommersemester, Fördertopf endet spätestens 31.07.2028.
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Förderkriterien
Förderziel
Familien sollen durch einen Beitrag zu den Kosten für zusätzlichen außerschulischen Nachhilfeunterricht in den Hauptgegenständen Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. einer zweiten Fremdsprache finanziell unterstützt werden, um Lerndefizite auszugleichen, gute Lernerfolge zu erzielen und negative Schulabschlüsse zu vermeiden.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für zusätzlichen außerschulischen Nachhilfeunterricht
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nachhilfe für alle weiteren Unterrichtsgegenstände außerhalb Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. zweiter Fremdsprache
- Einschreibegebühren bei Nachhilfeeinrichtungen
- Privater Nachhilfeunterricht ohne ausgewiesene Einrichtung
- Außerordentliche Deutschförderkurse
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in Oberösterreich
- Notwendigkeit einer externen Nachhilfe neben schulischer Förderung
- Schulpflichtiges Kind von der 1. bis 9. Schulstufe
- Nachhilfe nur in Deutsch, Mathematik, Englisch oder einer zweiten Fremdsprache
- Nachhilfeunterricht muss bei ausgewiesenen professionellen Nachhilfeeinrichtungen erfolgen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Online-Antragsformular
- Bestätigung der Schule über Förderbedarf
Beschreibung
Das Land Oberösterreich gewährt Familien einen Zuschuss in Höhe von 150 € pro Schüler:in und Semester für zusätzlichen außerschulischen Nachhilfeunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch sowie einer zweiten Fremdsprache. Ziel der Maßnahme ist es, Lerndefizite auszugleichen, gute schulische Leistungen zu fördern und negative Abschlussnoten zu vermeiden. Gefördert werden Schüler:innen im Pflichtschulalter der 1. bis 9. Schulstufe mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Die Kostenübernahme erfolgt in Form eines Gutscheins, der ausschließlich bei ausgewiesenen professionellen Nachhilfeeinrichtungen eingelöst werden kann. Eine 100 %ige Förderquote stellt sicher, dass einkommensschwache Haushalte ebenso von der Unterstützung profitieren können.
Die Antragstellung erfolgt durch Erziehungsberechtigte oder Schulleitungen ausschließlich online und ist für das Wintersemester bis zum 28. Februar sowie für das Sommersemester bis zum 31. Oktober möglich. Voraussetzung sind eine Bestätigung der Schule über den Förderbedarf und die Angabe aller relevanten Daten im Online-Formular. Nach Einlösung der Gutscheine rechnet die Nachhilfeeinrichtung direkt mit dem Familienreferat des Landes Oberösterreich ab. Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, die Aktion läuft bis zur Ausschöpfung des Fördertopfs bzw. spätestens bis zum 31. Juli 2028.