Opferhilfe / Kostenübernahme für Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Die DAV Stiftung Contra Rechtsextremismus und Gewalt übernimmt für bedürftige Opfer rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalttaten die Kosten für anwaltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung (insb. Nebenklagevertretung), um schnelle Hilfe ohne bürokratische Hürden zu ermöglichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Übernahme der Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalttaten, um ihnen in ihrer psychischen Notlage schnellen und unbürokratischen Rechtsrat und -beistand zu gewährleisten.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Rechtsberatung
- Kosten für Rechtsvertretung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Opfer einer rechtsextremistischen oder politisch motivierten Gewalttat
- Nachweis der Bedürftigkeit gemäß den Regeln des PKH-Verfahrens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Sachverhaltsschilderung
- Nachweis der Bedürftigkeit
Bewertungskriterien
- Prüfung nach den Regeln des PKH-Verfahrens durch das Kuratorium
Beschreibung
Die DAV Stiftung Contra Rechtsextremismus und Gewalt unterstützt bundesweit bedürftige Privatpersonen, die Opfer rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalttaten wurden, indem sie die Kosten für anwaltliche Rechtsberatung und -vertretung übernimmt. Mit einer 100 %igen Förderquote deckt die Stiftung sowohl Beratungs- als auch Vertretungsleistungen (insbesondere Nebenklagevertretung) ab und stellt so sicher, dass in akuten psychischen Belastungssituationen zügig und unbürokratisch rechtlicher Beistand geleistet wird. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Zuschusses und richtet sich nach den Regeln des Verfahrens der Prozesskostenhilfe (PKH). Eine individuelle Prüfung durch das Kuratorium garantiert fachlich fundierte Entscheidungen und eine passgenaue Unterstützung.
Interessiert sind Opfer politisch motivierter Gewalt, die aufgrund ihrer finanziellen Situation selbst keine Rechtsberatung finanzieren können. Anträge können formlos von den Betroffenen selbst, ihren Anwält:innen oder Opferberatungsstellen gestellt werden. Erforderlich sind eine prägnante Sachverhaltsschilderung sowie ein Nachweis der Bedürftigkeit nach PKH-Kriterien. Da die Antragsstellung jederzeit möglich ist, eröffnet die Stiftung kontinuierlich Zugänge für eine schnelle Rechtshilfe. Der breit gefächerte Förderbereich verankert sich im sozialen Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie sowie in den Feldern Arbeit & Soziales. Die Initiative leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz und zur Stärkung rechtsstaatlicher Prinzipien in Deutschland.
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