Zuschuss

Outplacementstiftungen

Outplacementstiftungen des waff in Wien bieten Information, Berufsorientierung, Aus-/Weiterbildung, aktive Arbeitsuche und Intensivbetreuung Älterer mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung. Gültig ab 01.01.2022, ohne festes Enddatum.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Ziel der Outplacementstiftungen ist die Wiederaufnahme einer Beschäftigung entsprechend einem durch AMS und waff genehmigten Bildungsplan, in dem die neue berufliche Ausrichtung und die erforderlichen Qualifizierungsschritte festgelegt sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Auflösung des Dienstverhältnisses
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Zustimmung zum Eintritt im Einvernehmen mit Unternehmen und Betriebsrat
  • Prüfung der Vermittelbarkeit
  • Grundsätzlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Meldezettel
  2. Aufnahmeantrag
  3. Datenschutzerklärung
  4. Rechnung
  5. Teilnahmebestätigung/Zeugnis/Leistungsnachweis
  6. Erstattungsantrag und Zahlungsbestätigung

Beschreibung

Die Outplacementstiftungen des Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) bieten privat versicherten Personen in Wien ein umfassendes Paket aus Information, Berufsorientierung sowie Aus- und Weiterbildung, um den Weg zurück ins Erwerbsleben zu ebnen. In enger Abstimmung mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) werden individuelle Bildungspläne erstellt, die Qualifizierungsschritte und neue berufliche Ausrichtungen festlegen. Zusätzlich unterstützen die Stiftungen durch aktive Arbeitsuche, Intensivbetreuung älterer Teilnehmer:innen und bei Bedarf Vorbereitung auf eine Unternehmensgründung. Seit dem 1. Jänner 2022 stehen diese Förderungen ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung und richten sich nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (§ 18 Abs. 6–9 AlVG) sowie der AMS-Bundesrichtlinien.

Teilnahmeberechtigt sind Personen mit aufgelöstem Dienstverhältnis oder von Arbeitsplatzverlust bedrohte Erwerbslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und ihren Hauptwohnsitz in Österreich – bei der Insolvenzstiftung in Wien – nachweisen können. Voraussetzung für den Einstieg in die Outplacementstiftung ist einvernehmliche Zustimmung von Unternehmen und Betriebsrat sowie eine Prüfung der Vermittlungsfähigkeit. Gefördert werden ausschließlich die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen. Für den Antrag sind unter anderem Meldezettel, Aufnahmeantrag, Datenschutzerklärung, Rechnungen sowie Nachweise über Teilnahme und Zahlungserstattung einzureichen. Dank des fortlaufenden Antragsverfahrens können Fördergesuche jederzeit gestellt werden, wobei die Vergabe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erfolgt.

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