Patenschaftshilfe – Peter + Maria Kinscherff-Stiftung für Seniorenhilfe
Monatliche Patenschaftshilfe in Höhe von 35 € für bedürftige Altersrentner:innen in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz; zunächst 12 Monate, bei Vorlage neuer Bescheide ggf. verlängerbar. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bedürftiger Altersrentner:innen zur Linderung von Altersarmut und Förderung ihrer sozialen Teilhabe durch eine monatliche Zuwendung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz
- Bezug von Grundsicherung im Alter oder Wohngeld oder max. 800 € verfügbares Einkommen (Einzelhaushalt) bzw. 1.400 € (Ehepaare/Gemeinschaften) nach Miete
- Regelaltersgrenze 65+ und Bezug einer deutschen Rente
- Erhalt von Hilfe zur Pflege mit Taschengeldbezug in Pflegeeinrichtungen
Beschreibung
Die Patenschaftshilfe der Peter + Maria Kinscherff-Stiftung für Seniorenhilfe bietet eine monatliche Unterstützung von 35 € für bedürftige Altersrentner:innen in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz. Ziel dieser Förderung ist die Linderung von Altersarmut sowie die Stärkung der sozialen Teilhabe älterer Menschen, deren Rente allein nicht ausreicht, um kleine Wünsche des Alltags zu erfüllen. Die Zuwendung wird zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt und kann bei Vorlage aktueller Bescheide verlängert werden. Damit verfolgt die Stiftung einen nachhaltig wirkenden Ansatz, der ein selbstbestimmtes Leben mit Würde ermöglicht und eine gezielte Einzelfallhilfe im Bereich Altenhilfe bietet.
Förderberechtigt sind Privatpersonen ab 65 Jahren mit Wohnsitz in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz, die Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beziehen beziehungsweise über ein verfügbares Einkommen von höchstens 800 € (Einzelhaushalt) bzw. 1 400 € (Ehepaare/Gemeinschaften) nach Abzug der Miete verfügen. Zusätzlich werden Senior:innen mit Taschengeldbezug in Pflegeeinrichtungen berücksichtigt. Die Antragsstellung ist jederzeit möglich und erfolgt über einen formlosen Antrag samt der erforderlichen Nachweise gemäß den Förderrichtlinien. Nach eingehender Prüfung wird eine schriftliche Bewilligung erteilt. Dieses Angebot richtet sich an all jene, die durch eine einfache und unbürokratische Unterstützung mehr Teilhabe und Würde im Alter erhalten möchten.
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