Zuschuss

Patientenentschädigung - Tirol

Entschädigungsleistungen für Patientinnen und Patienten bei Schäden durch Behandlung in Tiroler Fondskrankenanstalten. Anträge sind jederzeit möglich.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.09.2001
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Entschädigung von Patientinnen und Patienten nach Schäden, die im Rahmen der Behandlung in Tiroler Fondskrankenanstalten entstanden sind und bei denen eine Haftung des Trägers der Krankenanstalt nicht eindeutig oder eindeutig nicht gegeben ist.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schaden durch Behandlung in einer Tiroler Fondskrankenanstalt
  • Haftung des Trägers der Krankenanstalt nicht eindeutig gegeben oder eindeutig nicht gegeben
  • Einhaltung der Richtlinien für die Gewährung von Entschädigungsleistungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Behandlungsunterlagen (Arztbriefe, Gutachten etc.)
  2. Antrag auf Entschädigung (TPF-Antragformular)

Beschreibung

Der Tiroler Patientenentschädigungsfonds gewährt fortlaufend finanzielle Zuschüsse zur Abgeltung von Behandlungsfolgeschäden in Tiroler Fondskrankenanstalten. Privatpersonen, die Infektionen, Komplikationen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen im Rahmen stationärer oder ambulanter Leistungen erlitten haben und bei denen eine Haftung des Trägers nicht eindeutig ist, können jederzeit einen Antrag stellen. Der Fonds wurde durch das Landesgesetz vom 4. Juli 2001 (LGBl. Nr. 71/2001) errichtet und speist sich aus Beiträgen der Patient:innen pro Pflegetag gemäß Tiroler Krankenanstaltengesetz. Zur Prüfung und Entscheidung der Anträge setzt sich eine dreiköpfige Entschädigungskommission zusammen, unterstützt von der Tiroler Patientenvertretung als Entschädigungsbeauftragte.

Zur Antragseinreichung sind Behandlungsunterlagen wie Arztbriefe, Gutachten oder Befunde sowie das offizielle TPF-Antragsformular vorzulegen. Voraussetzung ist ein dokumentierter Schaden infolge der Behandlung in einer Tiroler Fondskrankenanstalt und die Einhaltung der spezifischen Richtlinien für Entschädigungsleistungen. Es besteht keine Fristbegrenzung: Anträge können seit dem Stichtag 12. September 2001 jederzeit eingereicht werden. Mit dem Programm wird die soziale Fürsorge im Themenfeld Gesundheit, Arbeit & Soziales gestärkt und Patient:innen wird eine unbürokratische Möglichkeit geboten, entstandene Schäden auszugleichen. Interessierte finden weiterführende Informationen sowie die notwendigen Formulare auf den Seiten der Tiroler Patientenvertretung.

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