Pauschalförderung Ferienreisen
Die Aktion Mensch fördert inklusive Ferienreisen und Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung. Anträge können jederzeit online gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung der Kosten für Begleitpersonen bei Gruppenreisen und inklusive Ferienreisen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, um Begegnung und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in der Freizeit zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisen mit einer Dauer von weniger als fünf Tagen
- Reisen für geschlossenen Teilnehmerkreis
- Ausflüge ohne Übernachtung
- Übernachtungen am Heimatort der Zielgruppe
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angebot durch gemeinnützige Organisation
- Reisen offen ausgeschrieben
- Reisedauer mindestens fünf Tage
- Regelfall: 1 Begleitperson pro 3 Teilnehmende
- Möglichkeit für individuelle 1:2 oder 1:1-Begleitung bei erhöhtem Pflege- und Unterstützungsbedarf
Beschreibung
Die Pauschalförderung Ferienreisen der Aktion Mensch Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland, die inklusive Ferienreisen oder Gruppenreisen für Menschen mit Behinderung anbieten. Ziel der Förderung ist es, Begegnung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. Gefördert werden die Tageshonorare für Begleitpersonen: bis zu 80 € für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie 50 € pro Tag für erwachsene Teilnehmende mit Behinderung und für nicht behinderte junge Menschen. Die Reisen müssen mindestens fünf Tage dauern und offen ausgeschrieben sein. In der Regel wird eine Begleitperson pro drei Teilnehmende vorgesehen, bei erhöhtem Pflege- oder Unterstützungsbedarf kann das Betreuungsverhältnis auf 1:2 oder 1:1 angepasst werden.
Eine Antragstellung ist jederzeit online möglich, die Förderquote liegt bei 100 %. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich die Kosten für Begleitpersonen; nicht gefördert werden verkürzte Reisen unter fünf Tagen, geschlossene Gruppenangebote, Ausflüge ohne Übernachtung oder Aufenthalte am Heimatort der Zielgruppe. Projekte können jährlich bis zu 400.000 € je Projektpartner:in erhalten, Eigenmittel sind nicht erforderlich. Mit dieser Förderung baut die Aktion Mensch Stiftung Brücken zwischen Menschen mit und ohne Behinderung in Freizeit und Urlaub und stärkt das inklusive Miteinander nachhaltig.
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