Zuschuss

Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen in Tirol. Anträge jederzeit möglich; Leistungen werden längstens für fünf Jahre gewährt.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Gewährung von persönlichen Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen, die selbstständig wohnen und bestimmte Tätigkeiten aufgrund ihrer Beeinträchtigungen nicht ohne Hilfe ausführen können.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Aussicht auf Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe
  • Mitwirkung bei Antragstellung und Durchführung des Verfahrens
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Behinderung
  2. Antragsformular Gewährung von Leistungen nach dem TTHG

Beschreibung

In Tirol ermöglicht eine fortlaufend offene Fördermöglichkeit die Gewährung persönlicher Assistenzleistungen für erwachsene Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Sinnesbehinderungen sowie Jugendliche ab 16 Jahren, die selbstständig in einer eigenen Wohnung leben. Der Zuschuss unterstützt bei allen Tätigkeiten des täglichen Lebens, von Haushaltsführung über Mobilitätshilfen bis hin zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Innerhalb eines Zeitrahmens von maximal 60 Monaten können monatlich bis zu 250 Assistenzstunden beansprucht werden. Ziel der Maßnahme ist es, ein selbstbestimmtes Leben in der gewählten Wohnform zu sichern und den Übergang in eine stationäre Wohnform zu vermeiden. Die fachliche Qualität sichert ein bedarfsorientiertes Konzept, das auf Empowerment, Partizipation sowie Hilfe zur Selbsthilfe setzt und von anerkannten wissenschaftlichen Standards getragen wird.

Antragsberechtigt sind privat wohnende Personen mit anerkannter Behinderung (§ 3 lit. a TTHG), die entweder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder gleichgestellt sind und ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben. Erforderlich sind der Nachweis der Behinderung sowie das ausgefüllte Antragsformular nach dem Tiroler Teilhabegesetz. Die Zusicherung erfolgt längstens für fünf Jahre und kann bei anhaltendem Bedarf verlängert werden. Einreichung und Mitwirkung am Verfahren liegen in der Verantwortung der Antragstellenden; der Fördergeber prüft die Aussicht auf nachhaltige Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe. Durch klare Leistungsvereinbarungen und ein transparentes Dokumentationssystem wird Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung sichergestellt.

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