Persönliche Assistenz im Privatbereich – Dienstleistermodell
Förderung von persönlichen Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen im eigenen Zuhause im Bundesland Salzburg. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Menschen mit schweren körperlichen, sinnes-, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen durch die Übernahme der Personalkosten für Assistenzleistungen im Alltag im Dienstleistermodell.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Assistenzleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Medizinische und pflegerische Fachleistungen
- 24-Stunden-Betreuung
- Tagesstrukturierende Maßnahmen und Beschäftigung
- Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes
- Alter zwischen 18 und 65 Jahren
- Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellter Aufenthaltsstatus
- Keine Möglichkeit, durch andere gesetzliche, statutarische oder vertragliche Regelungen gleiche Leistungen zu erhalten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag und Selbsteinschätzungsbogen
- Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit bzw. Aufenthaltsberechtigung
- Nachweis der Vertretungsbefugnis (falls zutreffend)
- Kopie des Behindertenpasses
- Kopie des Bescheids über begünstigte Behinderung
Bewertungskriterien
- Nachweis einer schweren Beeinträchtigung
- Hauptwohnsitz im Land Salzburg
- Erfüllung der geforderten Anleitungskompetenz
- Fehlen gleichwertiger Leistungen
- Regelmäßiger Bedarf an Assistenzstunden
Beschreibung
Förderangebot für individuelle Assistenz im eigenen Haushalt
Diese Fördermöglichkeit richtet sich an volljährige Personen mit schweren körperlichen, sinnlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen und Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg. Ziel ist, durch Übernahme der Personalkosten im Dienstleistermodell die selbstbestimmte Teilhabe im Alltag zu ermöglichen. Dabei übernimmt ein fachlich anerkannter Assistenz-Dienstleister alle organisatorischen und administrativen Aufgaben – von der Rekrutierung bis zur Einsatzplanung der Assistenzkräfte. Die Förderung deckt 100 % der als förderfähig anerkannten Aufwendungen und kann fortlaufend beantragt werden, solange keine gleichwertigen Aufgaben bereits durch andere gesetzliche, statutarische oder vertragliche Regelungen abgedeckt sind.
Fördervoraussetzungen und Antragsablauf
Berechtigt sind Personen zwischen 18 und 65 Jahren mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestelltem Aufenthaltsstatus, die über einen nachgewiesenen Unterstützungsbedarf verfügen und nicht in betreuten Einrichtungen wohnen. Zur Antragseinreichung sind ein Projektantrag samt Selbsteinschätzungsbogen, Nachweise zu Staatsbürgerschaft, etwa Vertretungsbefugnis, Kopien von Behindertenpass und Bescheid über eine begünstigte Behinderung vorzulegen. Nach Prüfung der Unterlagen und eines persönlichen Klärungsgesprächs legt die Koordinationsstelle die monatlichen Assistenzstunden fest. Nicht förderfähig bleiben medizinische Fachleistungen, 24-Stunden-Betreuung oder arbeitsplatzbezogene Assistenz. Mit dieser passgenauen Unterstützung können Assistenznehmer:innen ihre Alltagsorganisation stärken und ihr Leben im eigenen Zuhause aktiv gestalten.