Zuschuss

Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen

Persönliches Budget für sinnes- oder bewegungsbeeinträchtigte Menschen in der Steiermark zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens außerhalb von Wohneinrichtungen. Gültig ab 01.01.2026, unbegrenzt.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Die Hilfeleistung ‚Persönliches Budget‘ wird sinnesbeeinträchtigten und/oder erheblich bewegungsbeeinträchtigten Menschen unter Bedachtnahme auf pflegebezogene Geldleistungen gewährt, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Wohneinrichtungen gemäß § 18 zu ermöglichen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Steiermark
  • Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates, der Schweiz oder entsprechender Aufenthaltstitel (§ 8 Abs. 1 Z 1–8 und 13 NAG) bzw. anerkannter Flüchtlings-/subsidiär Schutzberechtigter Status
  • Berechtigung zu einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

Beschreibung

Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen in der Steiermark

Das Persönliche Budget unterstützt sinnes- und/oder erheblich bewegungsbeeinträchtigte Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark dabei, ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Wohneinrichtungen zu verwirklichen. Diese Leistung auf Basis von § 22a StBHG fördert individuell zugeschnittene Betreuungs- und Assistenzleistungen, wobei pflegebezogene Geldleistungen berücksichtigt werden. Das Budget steht privaten Antragsteller:innen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder mit entsprechendem Aufenthaltstitel sowie anerkannten Flüchtlings- oder subsidiär Schutzberechtigten zur Verfügung. Das Förderinstrument zielt darauf ab, Barrieren im Alltag abzubauen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, indem es die Organisation persönlicher Unterstützungsleistungen flexibel gestaltet.

Förderrahmen und Antragsmodalitäten

Anträge können ab dem 01.01.2026 jederzeit gestellt werden; die Bewilligung erfolgt als unbegrenzter Zuschuss. Voraussetzung für die Zuerkennung des Budgets ist neben der Staatsbürgerschaft beziehungsweise dem Aufenthaltstitel die dauerhafte physische, intellektuelle, psychische oder sinnliche Beeinträchtigung, die zu einer wesentlichen Benachteiligung in der gesellschaftlichen Teilhabe führt. Zur Antragseinreichung ist das Formular „Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz“ bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft auszufüllen. Die Förderabwicklung obliegt der Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Durch die kontinuierliche Vergabe trägt dieses Förderangebot nachhaltig zur Stärkung von Selbstbestimmung und Lebensqualität beeinträchtigter Menschen bei.

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