Persönliches Budget
Persönliches Budget in der Steiermark ermöglicht Menschen mit Behinderung ein hohes Maß an Privatsphäre und selbstbestimmtes Leben durch Finanzierung persönlicher Assistenz. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Persönliches Budget ermöglicht Menschen mit Sinnes- und/oder erheblichen Bewegungsbehinderungen, ihr Leben nach eigenem Lebensstil zu gestalten und selbstständig außerhalb stationärer Einrichtungen zu leben, indem persönliche Assistenzleistungen finanziert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für persönliche Assistenzleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und/oder erheblichen Bewegungsbehinderungen, die Hilfe in Alltagstätigkeiten benötigen
- Keine Inanspruchnahme mobiler Leistungen der Behindertenhilfe
- Nicht in einer stationären Wohneeinrichtung untergebracht
- Fähigkeit, selbstständig über Art und Umfang der Assistenz zu entscheiden
Beschreibung
Mit dem Persönlichen Budget in der Steiermark steht Privatpersonen mit Sinnes- und/oder erheblichen Bewegungsbehinderungen ein flexibles Förderinstrument zur Verfügung, das ein hohes Maß an Privatsphäre und Selbstbestimmung ermöglicht. Als einmaliger Zuschuss dient es der Finanzierung persönlicher Assistenzleistungen und versetzt die Teilnehmenden in die Lage, ihren Alltag eigenverantwortlich und außerhalb stationärer Einrichtungen zu gestalten. Durch diese Geldleistung werden individuelle Unterstützungsbedarfe berücksichtigt, sodass ein selbstbestimmter Lebensstil entsprechend persönlicher Wünsche realisierbar bleibt.
Gefördert werden Menschen, die bei einzelnen oder allen Tätigkeiten des täglichen Lebens Hilfe benötigen, dabei über die nötige Entscheidungsfähigkeit verfügen und keine stationäre Unterbringung oder mobile Leistungen der Behindertenhilfe in Anspruch nehmen. Das Budget deckt ausschließlich Kosten für persönliche Assistenz ab, wobei die Art und der Umfang der Hilfe von den Antragstellenden selbst bestimmt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine flexible und bedarfsorientierte Förderung gewährleistet ist. Zuständig für die Abwicklung ist die Abteilung 11 „Soziales, Arbeit und Integration“ im Amt der Steiermärkischen Landesregierung.