Personalkostenzuschuss Ausbau Kinderbildungs- und -betreuungsangebotes für Drei- bis Sechsjährige
Personalkostenzuschuss für Kindergärten in Oberösterreich zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels und zur Verlängerung der Öffnungszeiten. Gültig 01.09.2022–31.08.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Personalkosten in Kindergärten für Drei- bis Sechsjährige zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels und zur Erweiterung der Öffnungszeiten nach VIF-Standards.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das zusätzlich eingesetzte Personal muss über die Qualifikation einer pädagogischen Fachkraft oder einer Hilfskraft verfügen.
- Einsatz des Personals zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf 1:10 oder kleiner oder zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten.
- VIF-konforme Öffnungszeiten: mindestens 45 Stunden/Woche, 9,5 Stunden/Tag an mindestens 4 Tagen/Woche, ganzjährig mindestens 47 Wochen im Kindergartenjahr inklusive Verpflegung.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Personalkostenzuschuss inklusive Formularbeilagenblatt mit Detailangaben zur Personal- und Betreuungssituation und zu den Öffnungszeiten
Beschreibung
Ein Personalkostenzuschuss in Oberösterreich fördert die Beschäftigung zusätzlicher pädagogischer Fachkräfte und Hilfskräfte in Kindergärten für Drei- bis Sechsjährige. Ziel dieser Förderung ist die Optimierung des Betreuungsschlüssels auf maximal 1:10 sowie die Ausweitung der Öffnungszeiten nach VIF-Standards. Hierzu zählen wöchentlich mindestens 45 Stunden, verteilt auf mindestens vier Tage mit jeweils 9,5 Stunden und einem ganzjährigen Angebot von mindestens 47 Wochen inklusive Verpflegung. Gefördert werden ausschließlich Personalkosten, um eine bedarfsgerechte Betreuung und verlässliche Betreuungszeiten sicherzustellen. Die Maßnahme läuft von 01.09.2022 bis 31.08.2027 und unterstützt eine zukunftsgerichtete Qualitätssteigerung in der elementarpädagogischen Betreuung.
Förderberechtigt sind Rechtsträger:innen von Kindergärten in Oberösterreich, beispielsweise Gemeinden, Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen sowie Unternehmen. Voraussetzung ist der Einsatz qualifizierter pädagogischer Fachkräfte oder Hilfskräfte zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels oder zur Gewährleistung VIF-konformer Öffnungszeiten. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über das KBEweb-System einzureichen; die genauen Fristen und Details werden jährlich per Rundschreiben bekanntgegeben. Folgende Unterlagen sind beizulegen: ein ausgefüllter Antrag auf Personalkostenzuschuss inklusive Formularbeilagenblatt mit detaillierten Angaben zur Personal- und Betreuungssituation sowie zu den Öffnungszeiten. Diese transparente Förderstruktur unterstützt eine bedarfsgerechte und verlässliche Kinderbetreuung in Oberösterreich.