Personenbeförderung
Finanzielle Förderung der Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vom Wohnort zur inklusiven Betreuung oder zum Internat in Tirol. Anträge jederzeit möglich; Leistungen bis zu 5 Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Mobilität von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die eine Leistung nach § 10 Abs. 1 lit. b TTHG (Internat) erhalten oder Integrationsgruppen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten nach § 2 Abs. 6 LGBl 48/2010 besuchen, durch Kostenzuschüsse für Beförderungen vom Wohnort zur Einrichtung und retour.
Förderfähige Ausgaben
- Personenbeförderungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Leistung nach § 10 Abs. 1 lit. b TTHG gewährt
- Teilnahme an Integrationsgruppe nach § 2 Abs. 6 LGBl 48/2010
- Beförderung durch autorisierten Personenbeförderer
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular TTHG
- Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen
Beschreibung
Die Förderung „Personenbeförderung“ unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Tirol bei der täglichen An- und Abreise zu inklusiven Betreuungsangeboten oder Internaten. Ziel ist die Stärkung der Mobilität von Kindern, die nach § 10 Abs. 1 lit. b TTHG einen Internatsplatz nutzen, oder jene, die Integrationsgruppen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten nach § 2 Abs. 6 LGBl 48/2010 besuchen. Gefördert werden die vertraglich vereinbarten Beförderungskosten durch autorisierte Personenbeförderer; dies erfolgt in Form eines Zuschusses für Privatpersonen sowie öffentliche Einrichtungen. Die Förderung kann fortlaufend für bis zu fünf Jahre pro Antrag gewährt werden und deckt den Transport zwischen Wohnort und Betreuungseinrichtung ab. Die Landesregierung Tirol gewährt darüber hinaus Zuschläge für ganztägige und ganzjährige Angebote sowie Verpflegungsleistungen.
Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular TTHG sowie Nachweise über die Anspruchsvoraussetzungen – Gewährung einer Leistung nach § 10 Abs. 1 lit. b TTHG oder Besuch einer Integrationsgruppe nach § 2 Abs. 6 LGBl 48/2010 – erforderlich. Anträge können jederzeit eingereicht werden; Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragseinreichung gewährt. Die Antragstellung erfolgt bei der Landesabteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe, erforderlich ist zudem der Nachweis, dass die Beförderung durch einen befugten Personenbeförderer erfolgte. Eine Entscheidung wird zeitnah getroffen, um die reibungslose Teilnahme am inklusiven Betreuungsangebot sicherzustellen. Weiterführende Informationen zu Antragsmodalitäten und Formularen stehen bei der Landesregierung Tirol bereit.
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