Zuschuss

Perspektive Donau

Förderprogramm der Baden-Württemberg Stiftung zur Unterstützung von Projekten in den Bereichen Bildung, Kultur und Zivilgesellschaft im Donauraum, wobei insbesondere auch Projekte mit Ukraine-Bezug gefördert werden.

Bildung Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 50.000 € pro Projekt
Förderquote: 75% - 85%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Baden-Württemberg Stiftung fördert Projekte mit Fokus auf die Umsetzung der EU-Donauraumstrategie. Ziel ist es, nachhaltige und innovative Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Kultur und Zivilgesellschaft zu unterstützen, Netzwerke zu bilden und den interkulturellen Austausch im Donauraum zu stärken. Das Programm ist in zwei Komponenten unterteilt: Komponente A mit Fördergeldern bis zu 10.000 Euro pro Projekt und Komponente B mit Fördergeldern bis zu 50.000 Euro pro Projekt.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen oder Erwerb von Immobilien
  • Erwerb einzelner Investitionsgüter

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellende müssen gemeinnützig sein
  • Sitz in Baden-Württemberg
  • Bei Förderkomponente B muss idealerweise ein Kooperationspartner aus dem Donauraum eingebunden sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Freistellungsbescheid
  2. Finanzplan
  3. Programmentwurf

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Beitrag zur Umsetzung der EU-Donauraumstrategie
  • Qualität der Kooperation und Projektplanung
  • Nachhaltigkeit der Maßnahme

Beschreibung

Das Förderprogramm „Perspektive Donau“ der Baden-Württemberg Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Baden-Württemberg, die innovative Projekte in den Bereichen Bildung, Kultur und Zivilgesellschaft im Donauraum umsetzen. Es unterstützt Maßnahmen, die den interkulturellen Austausch fördern und den Zielen der EU-Donauraumstrategie entsprechen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf nachhaltige, zukunftsweisende und wirkungsvolle Vorhaben gelegt, bei denen mindestens ein Kooperationspartner aus einem Land des Donauraum involviert ist. Die Förderung umfasst zwei Komponenten – Förderkomponente A für Kleinprojekte mit bis zu 10.000 Euro und Förderkomponente B für umfangreichere Projekte mit bis zu 50.000 Euro. Zudem können Projekte mit Ukraine-Bezug gesondert eingereicht werden, um auf akute Notlagen zu reagieren.

Im Zentrum des Programms steht die Stärkung des länderübergreifenden Netzwerks, das als wesentlicher Motor für den Austausch und gesellschaftlichen Wandel im Donauraum dient. Gefördert werden nicht nur die Umsetzung innovativer Bildungs- und Kulturprojekte, sondern auch Maßnahmen zur Unterstützung benachteiligter und marginalisierter Gruppen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen vor allem Personalkosten sowie Sachkosten, während Investitionsgüter, Immobilienerwerb oder Baumaßnahmen ausgeschlossen sind. Die Finanzierung erfolgt als zweckgebundener Zuschuss, der 75 % bis 85 % der Gesamtprojektkosten abdecken kann, wobei ein entsprechender Eigenanteil der Antragsteller:innen erforderlich ist.

Die Bewertung der Förderanträge orientiert sich an verschiedenen Kriterien wie Innovationsgehalt, dem Beitrag zur Umsetzung der EU-Donauraumstrategie, hoher Qualität der Kooperation und der nachhaltigen Wirkung der Maßnahme. Zur Antragstellung müssen wichtige Dokumente wie der Freistellungsbescheid, ein detaillierter Finanzplan und ein Programmentwurf eingereicht werden. Durch diese umfassende Unterstützung können Projekte ihre volle Wirkung entfalten und somit einen maßgeblichen Beitrag zur Weiterentwicklung des Donauraums leisten – sei es durch innovative Bildungsangebote, kulturelle Veranstaltungen oder den Aufbau tragfähiger zivilgesellschaftlicher Strukturen.

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