Zuschuss

Pop-Up-Nutzung

Die Stadt Graz fördert mit 75 % der anrechenbaren Kosten (max. 3.000 €) die temporäre Pop-Up-Nutzung von freistehenden Geschäftsflächen in Graz. Mindestlaufzeit vier Wochen. Anträge können laufend gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Fördersumme: 75% der anrechenbaren Kosten, max. 3.000 €
Förderquote: 75%
Projektdauer: 4 Wochen

Förderziel

Förderung der temporären Nutzung von freistehenden Geschäftsflächen als Pop-Up-Stores, um Leerstand zu reduzieren, Zwischennutzungen zu ermöglichen und lokale Wirtschaftstreibende sowie Bürger:innen in Graz zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Mietkosten der Pop-Up-Fläche
  • Nebenkosten im Zusammenhang mit der Pop-Up-Nutzung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nutzung freistehender Geschäftsflächen in Graz
  • Mindestnutzungsdauer vier Wochen

Beschreibung

Die Stadt Graz unterstützt mit einem großzügigen Zuschusskonzept die temporäre Nutzung frei gewordener Geschäftsflächen als Pop-Up-Stores. Ziel der Maßnahme ist die belebende Zwischennutzung ungenutzter Räume, um Leerstände zu reduzieren und das urbane Angebot in der Grazer Innenstadt vielfältiger zu gestalten. Gefördert werden 75 % der anrechenbaren Kosten – maximal bis zu 3.000 € pro Projekt – bei einer Mindestlaufzeit von vier Wochen. Damit eröffnet sich für Bürger:innen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen die Möglichkeit, innovative Verkaufs- und Veranstaltungskonzepte umzusetzen, neue Zielgruppen anzusprechen und wertvolle Erfahrungen im Einzelhandel oder in der Eventbranche zu sammeln.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, wirtschaftliche Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen, die leerstehende Flächen in Graz aktivieren möchten. Antragsberechtigt sind alle, die eine Pop-Up-Nutzung mindestens über vier Wochen planen; förderfähig sind Mietkosten sowie damit verbundene Nebenkosten. Die Einreichung erfolgt fortlaufend, sodass Projektideen ohne feste Fristen realisiert werden können. Die Abteilung für Wirtschafts- & Tourismusentwicklung der Landeshauptstadt Graz begleitet die Antragstellung und setzt auf eine unkomplizierte Abwicklung. Durch die Partnerschaft von Stadt, Land Steiermark und weiteren Institutionen entsteht ein Netzwerk, das Gründungs- und Wachstumsvorhaben gleichermaßen fördert und zur Stärkung der lokalen Wirtschaft beiträgt.

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