Zuschuss

Pop-Up-Nutzung

Die Stadt Graz fördert Pop-Up-Nutzung freistehender Geschäftsflächen mit bis zu 75% der anrechenbaren Kosten (max. € 3.000) für mindestens vier Wochen. Anträge sind jederzeit vor Geschäftseröffnung möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
16.02.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Fördersumme: 75% der anrechenbaren Kosten, max. 3.000 €
Förderquote: 75%
Projektdauer: 1 Monat

Förderziel

Die Förderung zielt darauf ab, den straßenseitigen Leerstand in den Erdgeschoßzonen der Stadt Graz zu reduzieren und innovative, nachhaltige Konzepte in leerstehenden Geschäftsflächen durch Pop-Up-Stores zu testen und zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Nutzungskosten
  • Betriebskosten
  • Gestaltungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eigenleistungen
  • Wareneinsatz
  • Steuerberatungskosten
  • Rechtsberatungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Innovatives, nachhaltiges Konzept in einer leerstehenden Geschäftsfläche
  • Nutzungsvereinbarung mit dem/der Eigentümer:in
  • Antrag vor Geschäftseröffnung einreichen
  • Pop-Up-Nutzung muss mindestens vier Wochen dauern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular mit geschäftsmäßiger Unterfertigung
  2. Ausführliche Projektbeschreibung
  3. Nutzungsvereinbarung mit Eigentümer:in

Bewertungskriterien

  • Innovation
  • Nachhaltigkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Regionalität
  • Stärkung des Straßenzuges

Beschreibung

Die Stadt Graz in der Steiermark fördert die temporäre Nutzung frei gewordener Erdgeschoßflächen als Pop-Up-Stores mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 75 % der anrechenbaren Kosten, maximal € 3.000,–. Das Programm unterstützt Projekte mit einer Mindestlaufzeit von vier Wochen und eröffnet die Möglichkeit, innovative und nachhaltige Geschäftsideen unter realen Marktbedingungen zu erproben. Ziel ist es, den straßenseitigen Leerstand in den Kernbereichen der Stadt zu reduzieren, regional verankerte Konzepte zu stärken und durch den Eventcharakter der Pop-Up-Stores ein lebendiges urbane Ambiente zu fördern. Dabei werden die Vorhaben nach den Kriterien Innovation, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Regionalität und Stärkung des Straßenzugs bewertet.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Existenzgründer:innen sowie gemeinnützige Organisationen, die eine gültige Nutzungsvereinbarung mit den Eigentümer:innen abgeschlossen haben. Gefördert werden Nutzungskosten, Betriebskosten und Gestaltungskosten; Eigenleistungen, Wareneinsatz und Kosten für Steuer- oder Rechtsberatung sind ausgeschlossen. Anträge können jederzeit – spätestens vor Eröffnung der Pop-Up-Nutzung – entsprechend den verfügbaren Budgetmitteln eingereicht werden (Beginn 16.02.2023). Für den Förderantrag sind ein unterschriebenes Formular, eine ausführliche Projektbeschreibung sowie die Nutzungsvereinbarung vorzulegen. Die Projektdauer ist auf einen Monat ausgelegt, um Gründer:innen und Initiativen eine effiziente und risikoarme Testphase zu ermöglichen und die Innenstadt nachhaltig zu beleben.

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