Popmusik Veranstaltungszuschuss
Förderung für Popmusik-Veranstaltungsformate in München (Einzelkonzerte, Konzertreihen, Festivals aller Genres) mit Förderhöhen von 1.500 bis 5.000 €; Einreichung zu festen Fristen im Jahr 2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Einzelkonzerten, Konzertreihen und Musikfestivals aller Genres der Popmusik in München, insbesondere Formate abseits des Mainstreams mit maßgeblicher Einbindung Münchner Künstler*innen und Förderung der Geschlechtervielfalt.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in München
- Veranstaltungsformate in kleineren Musik-Locations oder Off-Locations oder als Festival innerhalb Münchens
- Größter genutzter Veranstaltungsraum darf max. 800 Personen fassen
- Bei Open-Air-Veranstaltungen max. 1.500 Besucher*innen pro Veranstaltungstag
- Nicht institutionell geförderte Einrichtungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
- Beschreibung des Programmvorhabens (inkl. Links zu Künstler*innen)
- Kosten- und Finanzierungsplan mit Einnahmen und Ausgaben
- Biographische Angaben zur veranstaltenden Institution bzw. zu Veranstalter*innen
- Begründung zum FINTA*-Anteil
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung
- Darstellung geplanter Werbemaßnahmen
Bewertungskriterien
- Programminhalt abseits des Mainstreams
- Einbindung Münchner Künstler*innen
- Geschlechtergerechte Beteiligung
- Kreative Ansätze
Beschreibung
Der Popmusik-Veranstaltungszuschuss der Landeshauptstadt München richtet sich an Privatpersonen und nicht institutionalisiert geförderte Veranstalter:innen mit Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in München. Gefördert werden Einzelkonzerte, Konzertreihen und Festivals aller Popmusik-Genres – insbesondere Programme abseits des Mainstreams, die Münchner Künstler:innen maßgeblich einbinden und einen geschlechtergerechten Anteil aufweisen. Pro Antrag können Zuschüsse zwischen 1.500 € und 5.000 € beantragt werden, insgesamt stehen im Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von 45.000 € bereit. Einreichungen sind zu folgenden Fristen möglich: 27.03.2026 (für Projekte Mai–Oktober 2026), 18.07.2026 (für Projekte September–Dezember 2026) und 16.11.2026 (für Projekte Januar–Mai 2027), jeweils bis 23:59 Uhr. Die Vergabe erfolgt durch das Kulturreferat im Verwaltungsverfahren, begleitet von der Fachstelle Pop des Feierwerks.
Antragsberechtigt sind Musiker:innen, Kulturvereine, Kollektive, DJs und professionelle Veranstalter:innen, die in kleineren Musik-Locations, Off-Locations oder Open-Air-Arealen (max. 1.500 Besucher:innen pro Tag) Events planen. Der größte Raum darf nicht mehr als 800 Personen fassen. Bewertet werden kreative Konzepte, Programminhalte außerhalb des Mainstreams, Einbindung lokaler Künstler:innen und geschlechtergerechte Beteiligung. Zur Bewerbung müssen in einer PDF (max. 5 MB) folgende Unterlagen eingereicht werden: ausgefülltes Formular, detaillierte Projektbeschreibung mit Links zu Künstler:innen, Kosten- und Finanzierungsplan, biographische Angaben zur veranstaltenden Institution bzw. den Veranstalter:innen, Begründung zum FINTA*-Anteil, Maßnahmen zur Barrierefreiheit und geplante Werbemaßnahmen. Nach Abschluss der Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis samt Sachbericht vorzulegen. Die Einhaltung der formalen Voraussetzungen und Fristen ist zwingend für eine Berücksichtigung.
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