Postdoc-Stipendien 2027 – Peter und Traudl Engelhorn-Stiftung
Förderung herausragender wissenschaftlicher Nachwuchskräfte in den Lebenswissenschaften mit Postdoc-Stipendien bis zu 2 Jahren. Bewerbungsschluss: 15. Juli 2026, 24 Uhr.
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Förderkriterien
Förderziel
Herausragende wissenschaftliche Nachwuchskräfte aus dem Bereich der Lebenswissenschaften durch Postdoc-Stipendien fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen (Stipendium)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gemeinkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes Studium und Promotion in einem Fach der Naturwissenschaften, Pharmazie oder Medizin mit überdurchschnittlichen Ergebnissen
- Beginn der Promotionsarbeit nicht länger als 9 Jahre und Fertigstellung nicht länger als 4 Jahre zurück (Elternzeit und Mutterschutz bis zu je 1 Jahr pro Kind berücksichtigt)
- Forschungsarbeit muss an einem wissenschaftlichen Institut in Deutschland, Österreich oder der Schweiz durchgeführt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Datenblatt
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (max. 6 Seiten)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse (Bachelor, Master, Promotion)
- Aktuelle Publikationsliste
- Empfehlungsschreiben von mindestens 2 anerkannten Wissenschaftlern
- Zusage der aufnehmenden Forschungseinrichtung
Bewertungskriterien
- Akademische Leistungen
- Relevanz und Qualität des Forschungsvorhabens
Beschreibung
Die Peter und Traudl Engelhorn-Stiftung vergibt im Rahmen der «Postdoc-Stipendien 2027» großzügige Zuschüsse zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den Lebenswissenschaften. Förderberechtigt sind herausragende Privatpersonen, die nach überdurchschnittlichem Abschluss ihres Studiums und ihrer Promotion in Naturwissenschaften, Pharmazie oder Medizin an anerkannten Instituten in Deutschland, Österreich oder der Schweiz forschen möchten. Die Stipendien werden für eine maximale Dauer von 24 Monaten gewährt und orientieren sich in ihrer Höhe an den Tarifrichtlinien TV-L E13 bzw. TVöD E13 in Deutschland sowie den entsprechenden Förderbestimmungen in Österreich und der Schweiz. Gemeinkosten sind ausgeschlossen, während Personalaufwendungen im Rahmen des Stipendiums gedeckt werden. Über die Vergabe entscheidet die Stiftung nach eigenem Ermessen, wobei akademische Leistungen sowie die Relevanz und Qualität des Forschungsvorhabens als zentrale Bewertungskriterien fungieren.
Interessierte Wissenschaftler:innen im Postdoc-Stadium können ihre Unterlagen bis zum 15. Juli 2026, 24 Uhr, einreichen. Voraussetzung ist, dass der Beginn der Promotionsarbeit nicht länger als neun Jahre und deren Abschluss nicht länger als vier Jahre zurückliegt (Mutterschutz und Elternzeit werden je bis zu einem Jahr pro Kind berücksichtigt). Für die Bewerbung sind einzureichen: ein ausgefülltes Datenblatt, Motivationsschreiben (max. 1 Seite), Beschreibung des Forschungsvorhabens (max. 6 Seiten), tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse (Bachelor, Master, Promotion), aktuelle Publikationsliste, mindestens zwei Empfehlungsschreiben anerkannter Wissenschaftler:innen sowie eine Zusage der aufnehmenden Einrichtung. Die Stiftung legt Wert auf eine vertrauliche Behandlung aller Daten und informiert Bewerber:innen bis spätestens 1. Oktober über die Auswahlentscheidung.
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