Practitioner Programme der Max Weber Stiftung
Stiftungseigenes Fellowship-Programm zur arbeitsplatzbezogenen Fortbildung durch vierwöchige Hospitationen in Wissenschafts- und Kulturorganisationen im In- und Ausland. Bewerbungen bis 08.07.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Practitioner Programme der Max Weber Stiftung fördert die berufsbezogene Weiterbildung ihrer Beschäftigten durch Hospitationen in anderen Wissenschafts- und Kulturorganisationen im In- und Ausland. Ziel ist der Austausch von Best-Practice-Modellen, die Entwicklung von Kooperationsprojekten, der Ausbau internationaler Netzwerke und die persönliche Weiterqualifikation.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Unterbringungskosten
- Tagespauschalen
- Familienzuschlag
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beschäftigung bei der Max Weber Stiftung in den Bereichen Wissenschaftsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Bibliothek, Digital Humanities, Redaktion, IT oder Verwaltung
- Mehrjähriger Arbeitsvertrag
- Stipendiat*innen und Praktikant*innen sind ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
- Stellungnahme der eigenen Institution
- Betreuungszusage der gastgebenden Institution
- Nachweis bestehender Betreuungspflichten bei Familienzuschlag
Bewertungskriterien
- Bezug des Vorhabens zum eigenen Arbeitsplatz und zur eigenen Karriereplanung
- Beitrag zur Vernetzung durch Kooperationsprojekte
- Beitrag zur Verbesserung von Verwaltungs- und Steuerungsprozessen
Beschreibung
Das Practitioner Programme der Max Weber Stiftung bietet bundesweit ein exklusives Fellowship für Beschäftigte in den Bereichen Wissenschaftsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Bibliothek, Digital Humanities, Redaktion, IT und Verwaltung. In bis zu vierwöchigen Hospitationen bei renommierten Wissenschafts- oder Kulturinstitutionen im In- und Ausland sammeln Teilnehmer:innen praxisnahe Erfahrungen und gewinnen Einblicke in den Arbeitsalltag ihrer Gastorganisation. Durch den gezielten Austausch von Best-Practice-Modellen, die Initiierung gemeinsamer Kooperationsprojekte und das bewusste Networking werden internationale Partnerschaften gestärkt und Prozesse der eigenen Einrichtung weiterentwickelt. Damit unterstützt das Programm sowohl die institutionelle Vernetzung als auch die persönliche Qualifizierung der Mitarbeitenden.
Antragsberechtigt sind alle festangestellten Privatpersonen der Stiftung mit mehrjährigem Arbeitsvertrag (Stipendiat:innen und Praktikant:innen sind ausgeschlossen). Gefördert werden nachgewiesene Reisekosten bis zu 2 000 €, Unterbringungskosten und Tagespauschalen gemäß BRKG sowie ein Familienzuschlag von bis zu 500 € (bzw. Erstattung nachgewiesener Mehrkosten bis 2 000 €). Bewertet werden die Relevanz des Vorhabens für den eigenen Arbeitsplatz, der Beitrag zur Netzwerkbildung durch Kooperationsprojekte und die Optimierung von Verwaltungs- und Steuerungsprozessen. Zur Bewerbung sind ein Motivationsschreiben (max. zwei Seiten), eine Stellungnahme der eigenen Institution, eine Betreuungszusage der gastgebenden Einrichtung und – bei Beantragung des Familienzuschlags – Nachweise über vorhandene Betreuungspflichten einzureichen. Die Bewerbungsfrist endet am 08.07.2026, der Programmstart ist ab dem 01.10.2026 möglich.
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