Preis „Demokratie wagen – Zivilcourage zeigen“
Die Solbach-Freise-Stiftung verleiht in der Regel alle zwei Jahre ein Preisgeld von bis zu 5.000 € an Personen, Gruppen, Vereine oder Organisationen, die im Sinne des Stiftungszwecks Zivilcourage gezeigt und dafür persönliche Nachteile in Kauf genommen haben. Vorschläge erfolgen durch Dritte oder durch Recherche von Stiftungsmitgliedern; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Allgemeine Förderung der Demokratie und der Zivilcourage in Staat und Gesellschaft durch Verleihung eines Preises an Personen, Gruppen, Vereine oder Verbände, die mutig für das Allgemeinwohl eintreten und dabei persönliche Nachteile hinnehmen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis von Zivilcourage mit persönlichen Nachteilen
- Vorschlag durch Dritte oder Recherche durch Stiftungsmitglieder
- Kein Rechtsanspruch auf die Preisverleihung
Bewertungskriterien
- Wirkung des Engagements auf das Gemeinwohl
- Ausmaß der übernommenen persönlichen Nachteile
- Relevanz aktueller demokratischer Streitthemen bei der Auswahl
Beschreibung
Der Preis „Demokratie wagen – Zivilcourage zeigen“ würdigt herausragendes Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Grundwerte, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie soziale Gerechtigkeit in Deutschland. Alle zwei Jahre vergibt die Solbach-Freise-Stiftung für Zivilcourage ein Preisgeld von bis zu 5.000 Euro an Personen, Gruppen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen, die durch mutiges Handeln im Sinne der Demokratie persönliche Nachteile in Kauf genommen haben. Die Auswahl erfolgt auf Vorschlag Dritter oder durch Recherche von Stiftungsmitgliedern; ein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung besteht nicht. Mit der feierlichen Vergabe soll Zivilcourage sichtbar gemacht und weitere Akteur:innen ermutigt werden, sich für das Allgemeinwohl einzusetzen.
Für eine Nominierung ist der Nachweis von Zivilcourage mit persönlichen Nachteilen erforderlich, etwa Konflikte mit Behörden, wirtschaftliche Einbußen oder gesellschaftliche Ablehnung. Bewertet werden insbesondere die Wirkung des Engagements auf das Gemeinwohl, das Ausmaß der übernommenen Risiken und die Aktualität des Einsatzes in demokratischen Streitfragen. Die Bewerbungsfrist beginnt üblicherweise zu Jahresbeginn und endet am 31. Dezember des jeweiligen Ausschreibungsjahres. Durch die öffentliche Preisverleihung werden Preisträger:innen in den Blickpunkt der Medien gerückt und ihre Beispiele für Zivilcourage einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Diese Anerkennung unterstützt nicht nur den persönlichen Nachteilsausgleich, sondern dient vor allem der Stärkung demokratischer Werte in Staat und Gesellschaft.
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