Preventing and fighting illicit trafficking of cultural goods
EU-Förderung zur Prävention und Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern durch koordinierte Schulungs-, Daten- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Strafverfolgungsbehörden, Justiz und Stakeholder. Einreichung bis 23.09.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist der Aufbau eines grenzüberschreitenden Kooperations- und Trainingsnetzwerks, um das Strafverfolgungspersonal bei Sammlung, Analyse und Nutzung digitaler Tools zur Aufklärung, Verfolgung und Prävention von Kulturgüterschmuggel zu unterstützen. Dabei stehen die Konsolidierung vorhandener Instrumente, Standardisierung von Verfahren und langfristige Nachhaltigkeit im Fokus.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Reisekosten
- Sachkosten
- Veranstaltungs- und Schulungskosten
- Projektmanagement
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Bauten und Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Konsortium aus mindestens drei Sicherheitspraktiker-Organisationen aus drei EU-Mitgliedstaaten
- Mindestens zwei wissenschaftliche Forschungseinrichtungen zum Thema Kulturgüterschmuggel
- Projektkoordinator mit Erfahrung in EU-CSA-Projekten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (HE CSA)
- Detaillierte Budgettabelle
- Ethics Self-Assessment
- Erklärung zur finanziellen und betrieblichen Kapazität
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Relevanz für die Zielgruppe
- Qualität des Kooperationskonzepts
Beschreibung
Die EU-Förderinitiative unterstützt ein grenzüberschreitendes Kooperations- und Trainingsnetzwerk zur Prävention und Aufklärung des illegalen Handels mit Kulturgütern. Öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten sowie assoziierten Ländern können eine Konsortialförderung beantragen. Voraussetzung ist ein Konsortium aus mindestens drei Sicherheitspraktiker:innen-Organisationen aus drei EU-Staaten, mindestens zwei wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sowie einem erfahrenen Projektkoordinator bzw. einer -koordinatorin. Die Projekte sollen mithilfe digitaler Werkzeuge den Strafverfolgungsbehörden, Justizbehörden und Kulturerbe-Expert:innen zugutekommen. Schwerpunkte sind die Standardisierung bestehender Instrumente, die Konsolidierung von Datenplattformen und die Etablierung interaktiver Schulungsformate zur Evidenzsammlung, Analyse und Prävention von Kulturgüterschmuggel. Die Laufzeit beträgt 24 Monate, die maximale Fördersumme liegt bei 5 Mio. € pro Projekt, bei einer Förderquote von 100 %. Gefördert werden Personal- und Sachkosten, Reisekosten sowie Aufwendungen für Veranstaltungen und Projektmanagement.
Zur Bewerbung ist bis zum 23.09.2026 ein detailierter Antrag mit Budgettabelle, Ethik-Selbstbewertung und Nachweis über die finanzielle Kapazität einzureichen. Die Auswahl erfolgt anhand von Innovationsgehalt, Relevanz für die Zielgruppe und Qualität des Kooperationskonzepts. Bewilligte Projekte leisten einen Beitrag zur Sensibilisierung und Datenharmonisierung innerhalb der europäischen Sicherheitsgemeinschaft. Mittels interoperabler Datenstrukturen und eines auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Governance-Modells sollen die operativen Abläufe in Strafverfolgung und Kulturschutz langfristig gestärkt werden. Die Vorhaben leisten damit einen wichtigen Beitrag zu gesellschaftlichem Zusammenhalt, Digitalisierung und Aus- & Weiterbildung in Europa.
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