Privatzimmerförderaktion Burgenland 2024–2030 (De-minimis-Beihilfe)
Förderung von Investitionen in neue oder modernisierte Gästezimmer und Ferienwohnungen (maximal 10 Betten) in Privatzimmervermietung im Burgenland. Anträge bis 31.12.2030 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Schaffung neuer oder der umfassenden Modernisierung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen für private Fremdenbeherbergung und freies Beherbergungsgewerbe bis maximal 10 Betten, um Angebot und Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Tourismuswirtschaft zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Sanitärausbau/Totalerneuerung Bad/WC
- Einrichtung und Ausstattung Gästezimmer
- Einrichtung und Ausstattung Frühstücks-/Aufenthaltsraum
- Einrichtung und Ausstattung Ferienwohnung
- Barrierefreie/behindertengerechte Gestaltung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Leasingfinanzierte Vorhaben
- Eigenleistungen
- Bauliche Instandhaltungsmaßnahmen
- Kleinbetragsrechnungen unter €150
- Ersatzinvestitionen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort im Burgenland
- Maximal 10 Betten pro Anbieter
- Förderbare Kosten müssen das Dreifache des Zuschusses übersteigen
- Verpflichtung zur Vermietung für mindestens 5 Jahre
- Mindestkategorie 3 Sonnen/Blumen/Sterne nach Investition
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Richtlinie (al-pz-2024-2030.pdf)
- Gemeindebestätigung
- Verpflichtungserklärung
- Fertigstellungsmeldung
- Nächtigungsabfrage
- Kostenvoranschläge und Rechnungen
- Nachweis Kategorisierung (3 Sterne/Blumen/Sonnen)
- Gewerberegisterauszug
- Planskizzen oder Baugenehmigung
Beschreibung
Die Privatzimmerförderaktion Burgenland 2024–2030 richtet sich an natürliche Personen bzw. Personengesellschaften (z. B. GesbR) aus dem Burgenland, die gemeinsam mit Mitgliedern der Eigentümerfamilie Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen (maximal 10 Betten) für private Fremdenbeherbergung bzw. freies Beherbergungsgewerbe anbieten. Gefördert werden Investitionen in neue oder modernisierte Gästezimmer inklusive Sanitärbereich, die Einrichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräumen sowie die Ausstattung von Ferienwohnungen. Eine Zusatzprämie für barrierefreie bzw. behindertengerechte Gestaltungsmaßnahmen kann beantragt werden. Die förderbaren Kosten müssen jeweils mindestens das Dreifache des beantragten Zuschusses betragen, Kleinbetragsrechnungen unter 150 € sind ausgeschlossen. Vorhabensbeginn ist erst nach Einreichung des vollständigen Antragsformulars möglich. Die Antragstellung erfolgt bis spätestens 31. Dezember 2030 bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH in Eisenstadt oder der Zweigstelle Güssing.
Voraussetzungen sind ein Standort im Burgenland, die Verpflichtung zur Vermietung der geförderten Einheiten für mindestens fünf Jahre sowie der Nachweis eines Mindestniveaus von 3 Sonnen/Blumen/Sternen nach Investition. Im Overprüfungszeitraum müssen pro Einheit jährlich mindestens 100 Nächtigungen erzielt und belegt werden. Benötigte Unterlagen umfassen Antragsformular, Richtlinie, Gemeindebestätigung, Verpflichtungserklärung, Fertigstellungsmeldung, Nächtigungsabfrage, Kostenvoranschläge/Rechnungen, Nachweis der Kategorisierung, Gewerberegisterauszug sowie Planskizzen oder Baugenehmigung. Ziel der Förderrichtlinie ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Tourismuswirtschaft durch Schaffung zeitgemäßer Privatquartiere und nachhaltige Modernisierung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen.
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