Zuschuss

Pro-Aktiv-Centren

Förderung des Betriebs von Pro-Aktiv-Centren in Niedersachsen zur individuellen Einzelfallhilfe junger Menschen (14–26 Jahre) in schwierigen Lebenslagen. Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Laufzeit der Förderung maximal 22 Monate. Anträge elektronisch über das NBank Kundenportal.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: 1.000.000 €
Förderquote: 90%
Projektdauer: 22 Monate

Förderziel

Unterstützung des Betriebs von Pro-Aktiv-Centren und innovativer, modellhafter Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe und individuellen Einzelfallhilfe, um die soziale Stabilisierung sowie die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen in problematischen Lebenslagen zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal
  • Restkostenpauschale (40% der förderfähigen Personalausgaben)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover
  • Betriebsstätte, Hauptwohnsitz der Teilnehmenden und Projektort müssen im jeweiligen Programmgebiet liegen
  • Pro-Aktiv-Center muss als eigenständige, personell abgegrenzte Organisationseinheit arbeiten
  • Letztempfänger müssen fachlich und administrativ geeignet sein und Erfahrung in der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nachweisen
  • Durchführung individueller Einzelfallhilfen durch sozialpädagogische Fachkräfte
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Übersicht Projektpersonal
  3. Tätigkeitsbeschreibung ESF+ und EFRE
  4. Erklärung zur elektronischen Belegarchivierung
  5. Erklärung zur Einhaltung der Grundrechtecharta der EU

Beschreibung

In Niedersachsen unterstützt ein Förderprogramm der NBank gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) den Betrieb von Pro-Aktiv-Centren, die als flexible Beratungsstellen individuelle Einzelfallhilfen für junge Menschen im Alter von 14 bis 26 Jahren in herausfordernden Lebenslagen bieten. Ziel ist die soziale Stabilisierung und die Schaffung von Alltagsstrukturen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Die Förderung umfasst neben dem Betrieb der Zentren auch innovative, modellhafte Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben (maximal € 1 Mio.) und einer Projektlaufzeit von bis zu 22 Monaten entsteht Spielraum für experimentelle Ansätze und eine zügige Umsetzung erfolgversprechender Konzepte.

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover, die als eigenständige, personell abgegrenzte Organisationseinheiten agieren. Voraussetzung ist die fachliche und administrative Eignung der Letztempfänger:innen mit nachgewiesener Expertise in arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit sowie die Durchführung individueller Einzelfallhilfen durch sozialpädagogische Fachkräfte. Gefördert werden Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie eine Restkostenpauschale von 40 % der förderfähigen Personalausgaben. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen eine umfassende Projektbeschreibung, eine Übersicht zum Projektpersonal, eine Tätigkeitsbeschreibung ESF+ und EFRE sowie Erklärungen zur elektronischen Belegarchivierung und zur Einhaltung der Grundrechtecharta der EU. Die Antragstellung erfolgt jederzeit elektronisch im NBank-Kundenportal; für zusätzliche innovative Maßnahmen ist ein gesonderter Förderaufruf vorgesehen.

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