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Zuschuss

Produktion Kinofilme – Medienboard Berlin-Brandenburg

Produktionsförderung für programmfüllende Kinofilme am Standort Berlin-Brandenburg. Einreichung zum Fördertermin am 05.05.2026 möglich. Zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.05. - 05.05.2026 Frist abgelaufen
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin, Brandenburg
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: bis zu 50%

Förderziel

Förderung der Herstellung qualitativ hochwertiger Kinofilme (Spiel- und Dokumentarfilme) mit programmfüllender Länge in Berlin-Brandenburg zur Stärkung des regionalen Filmstandorts, unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Standards sowie Diversitäts- und Inklusionskriterien.

Förderfähige Ausgaben

  • Produktionskosten
  • Drehkosten
  • Postproduktion
  • Technikausstattung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Geschäftssitz oder Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg
  • Respekt-Code Film gegen sexualisierte Belästigung eingehalten
  • Einführung ökologischer Standards (Green Filming)
  • Vorlage eines Auswertungsvertrages mit gewährter Rückfallregelung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Drehbuch
  2. Finanzierungsplan mit Regionaleffekt
  3. Stoffrechte-Nachweis
  4. Recoupmentplan
  5. Nachweis ökologischer Standards
  6. Auswertungsvertrag
  7. Lebensläufe der Hauptverantwortlichen

Bewertungskriterien

  • Qualität und Wirtschaftlichkeit des Projekts
  • Regionaleffekt in Berlin-Brandenburg
  • Einhaltung sozialer und ökologischer Standards
  • Diversität und Inklusion

Beschreibung

Produktionsförderung Kinofilme – Medienboard Berlin-Brandenburg
Das Medienboard Berlin-Brandenburg unterstützt Unternehmen der Filmwirtschaft mit zinslosen und bedingt rückzahlbaren Darlehen für die Herstellung qualitativ hochwertiger, programmfüllender Spiel- und Dokumentarfilme am Standort Berlin-Brandenburg. Bis zu 50 % der förderfähigen Produktionskosten – von Dreh- und Postproduktion über technische Ausstattung – können finanziert werden. Die Förderung setzt einen umfassenden Regionaleffekt voraus, bei dem die gewährten Mittel in Berlin-Brandenburg ausgegeben werden. Sozial- und Umweltstandards sind verpflichtend: Die Einhaltung des Respect Code Film gegen sexualisierte Belästigung sowie die Umsetzung ökologischer „Green Filming“-Maßnahmen müssen nachgewiesen werden. Einreichungen erfolgen jeweils zum Termin am 05.05.2026, die abschließende Entscheidung folgt nach vollständiger Prüfung der Unterlagen durch Medienboard und ILB.

Teilnahmevoraussetzungen und Bewerbungsunterlagen
Antragsberechtigt sind KMU-Produktionsfirmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg, insbesondere unabhängige Produzent:innen. Voraussetzung ist ein produzierbares Drehbuch mit Auswertungsvertrag und Rückfallregelung sowie ein Finanzierungsplan, der den Eigenanteil (in der Regel 50 %, bei Kinofilmen mindestens 30 %) und den Regionaleffekt transparent ausweist. Ein vollständiger Antrag umfasst u. a. Drehbuch, Stoffrechte-Nachweis, Stab- und Besetzungsliste, Recoupment-Plan, Nachweise zu ökologischen Standards und zur Einhaltung sozialer Kriterien sowie Lebensläufe der Hauptverantwortlichen. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt; vorab ist ein Antragsgespräch mit einer Förderreferent:in erforderlich. Nach positiver Förderzusage erfolgt die Auszahlung in mehreren Raten entlang des Produktionsfortschritts, die Schlussrate nach Einreichung des Kosten- und Verwendungsnachweises. Damit stärkt das Programm den regionalen Filmstandort und fördert ambitionierte Kinoproduktionen, die Berlin-Brandenburg als kreativen und nachhaltigen Drehort profilieren.

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