Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Produktion Kinofilme – Medienboard Berlin-Brandenburg
Produktionsförderung für programmfüllende Kinofilme am Standort Berlin-Brandenburg. Einreichung zum Fördertermin am 05.05.2026 möglich. Zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Herstellung qualitativ hochwertiger Kinofilme (Spiel- und Dokumentarfilme) mit programmfüllender Länge in Berlin-Brandenburg zur Stärkung des regionalen Filmstandorts, unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Standards sowie Diversitäts- und Inklusionskriterien.
Förderfähige Ausgaben
- Produktionskosten
- Drehkosten
- Postproduktion
- Technikausstattung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Geschäftssitz oder Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg
- Respekt-Code Film gegen sexualisierte Belästigung eingehalten
- Einführung ökologischer Standards (Green Filming)
- Vorlage eines Auswertungsvertrages mit gewährter Rückfallregelung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Drehbuch
- Finanzierungsplan mit Regionaleffekt
- Stoffrechte-Nachweis
- Recoupmentplan
- Nachweis ökologischer Standards
- Auswertungsvertrag
- Lebensläufe der Hauptverantwortlichen
Bewertungskriterien
- Qualität und Wirtschaftlichkeit des Projekts
- Regionaleffekt in Berlin-Brandenburg
- Einhaltung sozialer und ökologischer Standards
- Diversität und Inklusion
Beschreibung
Produktionsförderung Kinofilme – Medienboard Berlin-Brandenburg
Das Medienboard Berlin-Brandenburg unterstützt Unternehmen der Filmwirtschaft mit zinslosen und bedingt rückzahlbaren Darlehen für die Herstellung qualitativ hochwertiger, programmfüllender Spiel- und Dokumentarfilme am Standort Berlin-Brandenburg. Bis zu 50 % der förderfähigen Produktionskosten – von Dreh- und Postproduktion über technische Ausstattung – können finanziert werden. Die Förderung setzt einen umfassenden Regionaleffekt voraus, bei dem die gewährten Mittel in Berlin-Brandenburg ausgegeben werden. Sozial- und Umweltstandards sind verpflichtend: Die Einhaltung des Respect Code Film gegen sexualisierte Belästigung sowie die Umsetzung ökologischer „Green Filming“-Maßnahmen müssen nachgewiesen werden. Einreichungen erfolgen jeweils zum Termin am 05.05.2026, die abschließende Entscheidung folgt nach vollständiger Prüfung der Unterlagen durch Medienboard und ILB.
Teilnahmevoraussetzungen und Bewerbungsunterlagen
Antragsberechtigt sind KMU-Produktionsfirmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg, insbesondere unabhängige Produzent:innen. Voraussetzung ist ein produzierbares Drehbuch mit Auswertungsvertrag und Rückfallregelung sowie ein Finanzierungsplan, der den Eigenanteil (in der Regel 50 %, bei Kinofilmen mindestens 30 %) und den Regionaleffekt transparent ausweist. Ein vollständiger Antrag umfasst u. a. Drehbuch, Stoffrechte-Nachweis, Stab- und Besetzungsliste, Recoupment-Plan, Nachweise zu ökologischen Standards und zur Einhaltung sozialer Kriterien sowie Lebensläufe der Hauptverantwortlichen. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt; vorab ist ein Antragsgespräch mit einer Förderreferent:in erforderlich. Nach positiver Förderzusage erfolgt die Auszahlung in mehreren Raten entlang des Produktionsfortschritts, die Schlussrate nach Einreichung des Kosten- und Verwendungsnachweises. Damit stärkt das Programm den regionalen Filmstandort und fördert ambitionierte Kinoproduktionen, die Berlin-Brandenburg als kreativen und nachhaltigen Drehort profilieren.
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