Programm Gutes tun in MV
Förderung ehrenamtlich getragener, gemeinnütziger Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern zur Stärkung von Gemeinschaft und Zusammenhalt. Bis zu 1.000 € Regelförderung, in besonderen Fällen bis zu 3.000 €. Antragstellung digital über das EAS MV-Portal.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Umsetzung ehrenamtlich getragener Vorhaben und Ideen, die geeignet sind, Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrkosten
- Übernachtungsausgaben
- Personalausgaben
- Honorare
- Miete für Räumlichkeiten und Technik
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Institutionelle Förderung (dauerhafte Mietkosten ohne konkretes Vorhaben)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Gemeinnützigkeit nach AO §52
- Förderfähiges Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular über das EAS MV-Portal
Beschreibung
Das Programm Gutes tun in MV fördert gemeinnützige, ehrenamtlich getragene Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie sonstige Initiativen mit Sitz im Land. Die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement MV gewährt unkomplizierte Zuschüsse bis zu 1.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Gefördert werden Ausgaben, die unmittelbar dem Projekt dienen, wie Fahr- und Übernachtungskosten, Personalausgaben, Honorare, Miete für Räumlichkeiten und Technik sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Sachmittel. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, und das geförderte Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Die Antragstellung erfolgt digital über das EAS MV-Portal, wo Teilnehmende Anträge rund um die Uhr vorbereiten, zwischenspeichern und gemeinsam im Team bearbeiten können. Eine Registrierung mit E-Mail-Adresse genügt, um Förderanträge und Abrechnungen vollständig online abzuwickeln – Papierdokumente werden nicht mehr benötigt. Förderanträge für die Förderphase 2026 können ab dem 15. November 2025 eingereicht werden. Ziel des Programms ist es, gerade Klein- und Kleinstvereine zu unterstützen und Engagement dort zu fördern, wo es bisher keine festen Förderstrukturen gibt. Die transparente Vergabepraxis der Ehrenamtsstiftung MV sichert eine faire Verteilung der Mittel und bietet allen Engagierten in Mecklenburg-Vorpommern die Chance, ihre Ideen für eine starke Gemeinschaft umzusetzen.
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